Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Zur Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Gebührenbescheide der Rettungsgebühren, sowie zur Aufarbeitung der ausstehenden Forderungen werden im Stellenplan ab 2021 zwei weitere Stellen nach EG6 TVöD (VZÄ) ausgewiesen. Die Stellen sind zeitnah zu besetzen. Sollten die Stellen nicht bis zum 01.05.2021 besetzt werden können, so ist übergangsweise Personal in Form der Abordnung bereitzustellen.

 

2.    Die bisher noch nicht in die Gebührenberechnung eingeflossenen Außenstände in Höhe von 7,5 Mio. Euro werden spätestens bis zum 31.12.2021 abgearbeitet und die Gebührenbescheide versandt. Darüber hinaus sind ausstehende Forderungen aus bestehenden Gebührenbescheiden der letzten Jahre ebenso bis zum 31.12.2021 einzufordern.
Über beide Sachstände informiert die Verwaltung entsprechend im Januar 2022.

 

3.    Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Leverkusen und über die Erhebung von Gebühren in der Fassung vom 26.02.2018 umgehend nach § 6 KAG NRW zu überarbeiten und den zugrundeliegenden Gebührentarif an die aktuell tatsächlich anfallende Kostenstruktur anzupassen. Dabei sind die Kostenüber- und -unterdeckungen der Gebührenabschlüsse der Vorjahre einzubeziehen. Die überarbeite Satzung ist dem Rat spätestens so vorzulegen, dass sie zum 31.12.2021 in Kraft treten kann. Zum 01.07.2021 ist ein Zwischenbericht vorzulegen.
Die Gebührensätze sind darüber hinaus jährlich zu überprüfen und anzupassen.

 

4.    Die Verwaltung berichtet im Zuge der jährlichen Überprüfung in Zukunft auch über die jährliche Entwicklung der Ausgaben, der Höhe der Gebührenbescheide und der tatsächlichen Einnahmen und aktualisiert die Gebührensatzung.


dafür:         39  (14 CDU, 11 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           6  (OB, 1 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 Klimaliste Leverkusen)