Sitzung: 01.06.2021 NB/003/2021
1. Frau Dr. Hilgers und Herr Dr. Denecke berichten über die Sichtung von Störchen in Leverkusen. Entsprechende Fotos und ein Text sollen auf der Homepage der Stadt Leverkusen veröffentlicht werden.
2. Die UNB berichtet von der Möglichkeit, künftig neben der Straße Alt Steinbücheler Weg auch die Straße An der Lichtenburg zum Schutz der Steinkäuze zeitweilig zu sperren. Welche Straße gesperrt wird, hängt vom Brutverhalten der Steinkäuze ab (Vorlage Nr. 2020/0286).
3. Befreiungsantrag der wupsi GmbH
Frau Dantz stellt die Maßnahme anhand einer Präsentation vor.
Die Befreiung gem. § 67 BNatSchG von dem Verbot der Beseitigung von
Gehölzen innerhalb der Vogelschutzzeit (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) wird
beantragt, um die Aufrechterhaltung des vollständigen ÖPNV-Angebots im
Bediengebiet der wupsi aufrechterhalten zu können.
Die UNB sieht die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 67 BNatSchG
als erfüllt an.
Da es sich um eine unvorhergesehene Notvergabe in einem zeitlich extrem
engen Rahmen handelt, wird der Sachverhalt als atypisch eingeschätzt.
Sodann ist der Befreiungstatbestand des überwiegenden öffentlichen
Interesses erfüllt, da ohne die Maßnahmen die Erweiterung des Betriebshofes
nicht durchgeführt werden kann. Dies würde dazu führen, dass keine weiteren
Busse unterhalten werden können, sodass der ÖPNV-Verkehr nicht vollständig
aufrechterhalten werden könnte. Ohne die beantragte Maßnahme droht die starke
Beeinträchtigung oder der Ausfall von vier Buslinien (Leichlingen über
Leverkusen nach Bergisch Gladbach).
Die UNB beabsichtigt bei Vorliegen der Nachweise über die
Beauftragung der wupsi mit den zusätzlichen Buslinien und der Beschaffung der
20-25 weiteren Busse eine Befreiung nach § 67 BNatSchG mit Auflagen zu
erteilen.
Anschließend erfolgt eine Diskussion im Beirat. So wird vermutet, dass es bei der Übernahme um ein bereits länger bekanntes Übernahmeverfahren gehe. Herr Kelter kann daher die Eilbedürftigkeit für die Durchführung der Maßnahme während der Vogelbrutzeit nicht erkennen. Laut Herrn Morgenstern handele es sich um eine gute Grünanbindung zum Bürgerbusch.
Herr Rees vermutet, dass eine Änderung des Flächennutzungs-/Bebauungsplanes erfolgen muss. Als mögliche Alternativen werden Stellplätze bei einer benachbarten Spedition und auf dem bestehenden Parkplatz der Gärtnerei gesehen.
Beschluss: Der Naturschutzbeirat lehnt eine Befreiung einstimmig ab.
4. Eine Information zum Flyer Schottergärten erfolgt durch Herrn Neuenhaus. Dem Beirat werden Exemplare des Flyers zur Verfügung gestellt.