Die UNB berichtet über die Verwendung der Ersatzgelder nach Inkrafttreten des LNatSchG im Jahr 2016 (Stand des Ersatzgeldes am 31.12.2020: 251.115,48 Euro).

Die Bezirksregierung Köln ist von der UNB jährlich über den Stand des Ersatzgeldes zu informieren.

 

Frau Dantz stellt anhand einer Präsentation ersatzgeldfähige und nicht ersatzgeldfähige Maßnahmen vor. Sie erläutert die konkrete Umsetzung einer Maßnahme anhand des Beispiels Holzer Wiesen -Wieseneinsaat mit Regionalsaatgut.

 

Der Beirat wird von der UNB gebeten, Maßnahmen zu nennen, die die Kriterien für die Ersatzgeldfähigkeit erfüllen, damit die Mittel fristgerecht verausgabt werden können.

 

Herr Rees regt an, das Ersatzgeld für den Kauf von Flächen zu verwenden.

 

Das Handout zu dieser Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.