Beschluss:
I. Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60
Absatz 3 Satz 1 GO NRW:
1. Dem
Programmentwurf wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 622.000 €
abgeschlossen
werden.
Leverkusen, 29.04.2021
gezeichnet:
Richrath Rf.
Arnold Rf.
Di Padova
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz
3 Satz 2 GO NRW genehmigt.
Die Vorsitzende Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lässt Ziffer II der Vorlage abstimmen.
- einstimmig -