Beschluss:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW:

 

1.    Im zweiten Halbjahr 2021 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 13.835 €.

 

2.    Die Restgelder in Höhe von 56.935 € werden der freien Leverkusener Kulturszene als Corona Kulturhilfen zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte Mittel werden im Jahr 2022 als Projektmittel „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ neu vergeben.

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

gezeichnet:

Richrath                                           Rf. Arnold                                         Rf. Di Padova

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW genehmigt.

 


Die Vorsitzende Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lässt Ziffer II der Vorlage abstimmen.

 

- einstimmig -