Beschluss:
I. Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60
Absatz 3 Satz 1 GO NRW:
1. Im zweiten Halbjahr 2021 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 13.835 €.
2. Die Restgelder in Höhe von 56.935 € werden der freien Leverkusener Kulturszene als Corona Kulturhilfen zur Verfügung gestellt. Nicht verbrauchte Mittel werden im Jahr 2022 als Projektmittel „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ neu vergeben.
Leverkusen, 29.04.2021
gezeichnet:
Richrath Rf. Arnold Rf. Di
Padova
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz
3 Satz 2 GO NRW genehmigt.
Die Vorsitzende Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lässt Ziffer II der Vorlage abstimmen.
- einstimmig -