Sitzung: 21.06.2021 F/005/2021
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Beigeordneter Molitor berichtet zum Thema „Sachstand Digitalisierung bei der
Stadt Leverkusen“ Folgendes: |
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Dezernat IV
FB04 |
Die Verantwortung für die E-Government-Befähigung
der Stadtverwaltung Leverkusen wurde dem CDO Michael Molitor übertragen. Die
zentrale Steuerung übernimmt er über den neu gegründeten Fachbereich
Digitalisierung (04) mit den Arbeitsschwerpunkten: 1. Moderne Arbeitsformen,
2. Zentrales Dokumentenmanagementsystem (DMS) 3. Onlinezugangsgesetz (OZG)
und 4. Kommunalportal.NRW/Portalverbund. Letztere sind in der
Organisationseinheit „Programmbüro E-Government“ gebündelt, die sich laufend
mit dem Fachbereich Personal und Organisation (11) sowie der ivl abstimmt. |
Handlungsfeld: Moderne Arbeitsformen (Mobiles Arbeiten) |
Bis dato hat die Home-Office-Befähigung den
Schwerpunkt der Arbeit im Handlungsfeld eingenommen, sodass aktuell 867 der
rund 1.700 Mitarbeitende von Zuhause arbeiten können. Gleichzeitig konnte
eine weitere Modernisierung der Arbeitsplatzausstattung vorgenommen werden,
indem zusätzliche 200 Notebooks zum Austausch von stationären Altgeräten
sowie die Ablöse der übergangsweisen BYOD-Nutzung (Bring Your Own
Device/Privat-Hardware) und sogenannten IGEL-Sticks eingesetzt wurden.
Aktuell liegen weitere 143 Home-Office-Anträge vor, sodass die Anschaffung weiterer
Notebooks geplant ist. Die Testläufe zum Umfang und zur Umsetzung des
modernen Arbeitens in der Stadtverwaltung Leverkusen im Pilotprojekt des
Fachbereich Schulen (40) wurden abgeschlossen. Aktuell werden die Ergebnisse
ausgewertet und in einem Bericht verschriftlich. Erste Erkenntnisse daraus
sowie weitere konzeptionelle Ansätze wurden im Entwurf „Dienstvereinbarung
mobile Arbeit“ in einer interdisziplinären Projektgruppe unter der Leitung
von FB04 entwickelt und diskutiert. Dieser Prozess soll bis Ende des Jahres
2021 abgeschlossen sein. |
Handlungsfeld: zentrales Dokumenten- managementsystem (DMS) |
Die ursprünglich geplante Ausschreibung für das
Dokumentenmanagementsystem zu Beginn des Jahres hat sich aufgrund von Klärung
zu beschaffungsrechtlichen Fragestellungen verzögert. Die von der ivl, als
beschaffende Instanz angeforderte Absichtserklärung zur Auftragsvergabe (Letter of Intent) wurde von der Projektleitung
aus dem FB11 aktualisiert und im
Rahmen einer Verwaltungsvorlage zum Beschluss in der Ratssitzung am
28.06.2021 eingebracht. Anschließend kann die ivl die europaweite
Ausschreibung im laufenden Quartal 3/2021 auf der Plattform Vergabemarktplatz
„Rheinland“ vornehmen. Anzunehmen ist eine erhöhte Nachfrage nach diesen Systemen
auch von anderen Kommunen, sodass ein reduziertes Anbieteraufkommen (qualitativ
wie quantitativ) auftreten kann. Ohne weitere Auswirkungen auf das Ausschreibungsverfahren
ist geplant, die Beauftragung eines Anbieters in Quartal 1/2022 vorzunehmen
und somit eine Einführung mit vorgesehenen Pilotierungen in den ersten
Fachbereichen bis zum Ende des Quartals 2/2022 zu ermöglichen. |
Handlungsfeld: Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG) |
Die Digitalisierung Leverkusener
Verwaltungsdienstleistungen ist in mehreren Wellen geplant. Ab Quartal 3/2021
wird die erste Welle analog zum Start des Kommunalportal.NRW (s.u.)
anvisiert. Eine anschließende Digitalisierung einer größtmöglichen Anzahl von
weiteren Verwaltungsdienstleistungen soll bis Ende 2022 umgesetzt werden.
Aktuell sind der Kommune Leverkusen rund 100 OZG-Leistungen durch die
zentrale Koordinierungsstelle in NRW, das Kompetenzzentrum Digitalisierung im
KDN (Verband kommunaler IT-Dienstleister) zugeordnet. Die zur Umsetzung
bereitstehenden Antragsverfahren werden laufend durch den KDN aktualisiert
und durch FB04 regelmäßig überprüft. Zur Erstellung eines Umsetzungsplanes
des OZG wurden erste Gespräche mit Fachbereichen der betroffenen Leistungen
der ersten Welle geführt. Dies betrifft insbesondere einzelne
Antragsverfahren oder Leistungsbündel in den Zuständigkeiten Ordnung und
Straßenverkehr, Standesamt, Ausländer und Meldewesen, Bauaufsicht und Schulen.
Darüber hinaus nimmt der FB04 an Informationsveranstaltungen des KDN zu
weiteren, sich in Konzeption befindlichen Antragsverfahren teil, um
bedarfsgerecht weitere Umsetzungsplanungen vorzunehmen. Aktuell wird der
Zeitplan zur Umsetzung als Grobplanung gemeinsam mit dem FB11 und der ivl vorgenommen.
Als Grundlage dienen neben der Bereitstellung von Antragsverfahren und Leistungen
durch den KDN die internen Priorisierungen auf Basis der Fallzahlen sowie
Rückmeldungen der Fachbereiche zum Bedarf von Ressourcen und Systemen. |
Handlungsfeld: Kommunalportal.NRW/Portalverbund (ursprpngl. Bürger-/Service Portal) |
Zentrales
Städtisches Gesicht der OZG-Umsetzung nach Außen wird das Kommunalportal.NRW.
Der Verwaltungsvorstand hat 2020 beschlossen, anstelle eines eigens
entwickelten Bürgerportals, das durch den KDN zur Erfüllung des OZG zur
Verfügung gestellte Portal-System zu nutzen. Aktuell befindet sich der FB04
in der Initialisierungsphase für Pilotkommunen. Parallel wird ein
Ausschreibungsverfahren für die Besetzung einer in der Stellenplanvorlage
2021 vorgesehene Planstelle im FB04 angestoßen, die die bislang noch nicht
abgedeckten Anforderungen zwischen redaktionellen und technologischen
Tätigkeiten abdeckt. Die bedarfsgereichte Ausweitung der zur Umsetzung
notwenigen Ressourcen wird evaluiert. Neben dem
Kommunalportal.NRW werden weitere Portallösungen durch den KDN bereitgestellt.
Diese unterscheiden sich je nach Antragsverfahren in der technologischen
Umsetzung und damit auch in der Art der Einsatzmöglichkeiten im Zusammenspiel
mit bestehenden und zu beschaffenden Systemen für die Verwaltungsarbeit. Dazu
gehören u.a. das Bauportal.NRW und Wirtschafts-Serviceportal.NRW, deren
Antragsverfahren integrativ im Rahmen der Projektarbeit in den zuständigen
Fachbereichen gleichermaßen befähigt werden. Um Bürger*innen und Unternehmen
die zentrale Anlaufstelle für Online-Anträge nutzerfreundlich anzubieten und
keine pflegeaufwändigen Mehrfachinformationen vorzuhalten, müssen als
Konsequenz die bisherigen Informationen zu Leverkusener
Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Rathaus-Online sukzessive in das das
Kommunalportal.NRW überführt werden. Dort ist die nach OZG geforderten
Standardisierung strukturell wie technologisch vorbereitet. Eine
Inbetriebnahme für erste OZG-Leistungen wird analog zum oben beschriebenen Vorgehen
in Umsetzungswellen vorbereitet. |
Zum Thema Finanzen kann Herr Beigeordneter Molitor Folgendes berichten:
1. Haushalt 2021
Nach dem Beschluss des Rates vom 22.03.2021 zur Haushaltssatzung 2021 hat die Verwaltung die notwendigen Unterlagen erstellt und mit Anschreiben vom 31.05.2021 das Genehmigungsverfahren mit der Aufsichtsbehörde eingeleitet. Ziel ist es, die Genehmigung zum Haushalt 2021 möglichst zügig zu erhalten.
Hinweis: Für die Genehmigung 2021 gibt es keine ministeriellen Vorgaben zur vereinfachten Prüfung wie zum Haushalt 2020!
2. Haushalt 2022
Derzeit läuft in der Verwaltung das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2022,
Ergebnisse liegen natürlich noch nicht vor.
3. Jahresabschluss
2020
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 lag am 15.04. pünktlich der Aufsichtsbehörde vor. Somit hat die Verwaltung auch diese terminliche Vorgabe des Stärkungspaktes für den JA 2020 eingehalten. Das geplante Jahresergebnis von rd. 1,4 Mio. € wird mit einem nun vorliegenden Jahresüberschuss von rd. 15,4 Mio. € deutlich besser ausfallen. Dies ist jedoch auf die Isolierung der Corona-Belastungen im Jahr 2020 zurückzuführen (siehe § 5 Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen - NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG).
Einer Corona-Belastung i. H. v. ca. 75 Mio. € stehen ca. 24 Mio. € „Entlastungen“ gegenüber (Zahlungen GewStAusgleichsgesetz, Restmittel Stärkungspakt; ÖPNV-Sonderhilfe, aber auch reduzierte GewSt-Umlage). Somit ergibt sich wegen Corona eine Netto-Belastung des Haushalts 2020 i. H. v. ca. 51 Mio. €. Dieser Aktivposten in der JR 2020 muss in den kommenden Jahren „abgeschrieben“ werden und belastet daher zukünftige Haushalte. Ohne diese „Corona-Bereinigung“ beläuft sich das Jahresergebnis auf MINUS 35,6 Mio. €.
Letztendlich ist das Jahresergebnis 2020 mit der Isolierung der Corona-Kosten schlichtweg ein Wechsel auf die Zukunft, solange nicht seitens Bund oder Land eine ECHTE Erstattung der Corona-Kosten erfolgt.
4. Kassenkredite
Das Niveau der Kassenkredite liegt aktuell bei 251,6 Mio. € inkl. Cash-Pool (Stand 18.06.2021), zum Vorjahreszeitpunkt standen 263,8 Mio. € in den Büchern. Das stellt eine Verbesserung zum Vorjahr i. H. v. 12,2 Mio. € dar. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushalssatzung 2021 insgesamt 350 Mio. €, was einer Quote der Inanspruchnahme von 71,9 % entspricht.
5. Gewerbesteuer
Der Ansatz der Gewerbesteuer 2021 i. H. v. 145 Mio. € wird nach der aktuellen Prognose erfüllt.