Beschluss:
Der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
- einstimmig beschlossen -