Sitzung: 17.06.2021 Bez. III/006/2021
Herr Vennemann (FDP) erinnert an seine Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 11.03.2021 (siehe TOP 32):
„1. Warum ist bei
der Sanierung der Carl-Maria-von-Weber-Straße eine Anwohnerversammlung nicht
vorgesehen? Gem. § 8 a Abs. 3 KAG ist eine Anwohnerversammlung verpflichtend;
eine Anwohnerinformation ist nicht ausreichend. Über das Ergebnis der
Anwohnerversammlung ist das Gremium - in diesem Fall die Bezirksvertretung - vor Beschlussfassung zu
informieren.
Es scheint, dass
die ganze Sache nur geheilt werden kann, indem die verpflichtende
Anwohnerversammlung nunmehr nachgeholt wird und danach dem zuständigen Gremium
das Ergebnis der Versammlung mitgeteilt wird. Es gilt zu beachten, dass in
dieser verbindlichen Anwohnerversammlung gem. KAG den Anwohnern
Ausbaualternativen benannt und die Höhe der zu erwartenden
Beitragsverpflichtung mitgeteilt werden müssen.
2. Wie ist der
Sachstand zur Versetzung des Buswartehäuschens auf der Kandinskystraße? Wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen?“
Er weitet diese Anfrage (Frage 1) auf den Ausbau des Sperberwegs aus. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung über z.d.A.: Rat zu.