Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt:
„Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36
Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Im zweiten Halbjahr 2021 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 1.680 €.
Leverkusen, 29.04.2021
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksbürgermeister
stv.
Bezirksbürgermeister“
- einstimmig -