Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Im zweiten Halbjahr 2021 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 1.680 €.

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

gezeichnet:

Schönberger                                                                  Pockrand

Bezirksbürgermeister                                                    stv. Bezirksbürgermeister“

 


- einstimmig -