Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz
3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36
Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fahrbahninstandsetzung in der Rathenaustraße zwischen der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und der Straße Am Stadtpark wird zugestimmt.
Leverkusen, 29.04.2021
Di Padova Dick
Bezirksbürgermeisterin
stv.
Bezirksbürgermeisterin
- einstimmig -