Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fahrbahninstandsetzung in der Rathenaustraße zwischen der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und der Straße Am Stadtpark wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

Di Padova                                                                            Dick

Bezirksbürgermeisterin                                                     stv. Bezirksbürgermeisterin


- einstimmig -