Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Vorentwurfsplanung des Architekturbüros LIAG architecten zum Neubau der GGS Regenbogenschule Scharnhorststraße und eines Teilbereiches der GHS Theodor-Wuppermann-Schule wird zugestimmt.

 

2.    Das Gebäude soll eine Photovoltaikanlage erhalten. Die Kosten von 150.000 € sind in den Gesamtbaukosten enthalten.

 

4.    Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung fortzuführen.

 

Leverkusen, 03.05.2021

 

gezeichnet:

Di Padova                                                                            Dick

Bezirksbürgermeisterin                                                     stv. Bezirksbürgermeisterin


- einstimmig -