Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für den Verbindungsweg zwischen Am Weingarten und der Felderstraße beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr.


Rh. Scholz (CDU) erklärt, dass das Schild das einen Fuß- und Radweg ausweist erst ca. fünf Meter nach Beginn des Weges aufgestellt ist, so dass es sich bei diesem Abschnitt nur um einen Fußweg handele. Er bittet daher, die Beschilderung entsprechend zu prüfen. Das Schild sei vermutlich so platziert worden, da am Beginn des Weges ein Haus mit einem Stellplatz gebaut wurde, der aufgrund eines dort platzierten Stromkastens der EVL nicht genutzt werden kann.

 

Herr Schmitz (66) weist darauf hin, dass die Widmung keine Auswirkung auf die Beschilderung hat, die Verwaltung diese aber überprüfen wird.


- einstimmig -