Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Rf. Kronenberg (DIE LINKE) erläutert den Antrag ihrer Gruppe.

 

Herr Bartels (FDP) schlägt vor, hier zunächst auf die Wohnungsgesellschaften zuzugehen.

 

Rh. Miesen (CDU) stellt dar, dass die meisten Garagen als Stellplatznachweise in Baugenehmigungen enthalten sind und zudem nicht in privates Eigentum eingegriffen werden sollte.

 

Herr Karl (61) erläutert, dass eine Prüfung derartiger Flächen bereits im Wohnungsbauprogramm 2030+ erfolgt ist und die Nutzung dieser Flächen mit sehr viel Aufwand verbunden wäre, ohne dass dem Wohnraummangel nachhaltig begegnet werden könnte. Frau Beigeordnete Deppe ergänzt, dass diese zusätzliche Aufgabe mit den vorhandenen Personalressourcen keinesfalls zu bewältigen wäre.

 

Rf. Pütz (SPD) lässt über den Antrag abstimmen:

 

Beschluss:

Die Stadtverwaltung prüft, ob eine Bebauung von veralteten Garagenhöfen im Stadtgebiet eine Alternative ist, um ohne weitere Flächenversiegelung Bauland zu schaffen. Die dadurch entfallenden überdachten Stellplätze könnten innerhalb der entstehenden Neubauten in Parkdecks verlagert werden. In diesem Sinne sollte die Verwaltung Kontakt mit den Eigentümern aufnehmen und entsprechende Anreize schaffen: z.B. könnten Voraussetzungen geschaffen werden für Möglichkeiten zur leichteren Abbruchgenehmigung (falls nach neuer BauO NW noch erforderlich), Baugenehmigung sowie Priorisierung von Bauleitplanung der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB bei infrage kommenden Grundstücken (evtl. Übernahme in ein Brachflächenkataster).


dafür:           8  (5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE)

dagegen:  10  (5 CDU, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 AfD, 1 FDP)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.