Beschluss:

 

1.     Für das unter Beschlusspunkt 3 näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.     Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 63/III „Rudolf-Stracke-Straße“
- 1. Änderung.

 

3.     Der Geltungsbereich des Plangebietes wird gemäß der Beschlussvorlagenbegründung - wie in Anlage 1 der Vorlage dargestellt - geändert.

 

4.     Das Bebauungsplanverfahren soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

5.     Dem Bebauungsplanentwurf (Anlage 4 der Vorlage) einschließlich Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

6.     Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie dem Fachgutachten ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 


- einstimmig -