Beschluss: zur Kenntnis genommen

In verschiedenen Wortmeldungen wird die Verwaltung gebeten, zur weiteren Entwicklung der Sportplatzanlagen Birkenberg und Rheindorf sowie des Geländes des ehemaligen Freibades Auermühle Stellung zu nehmen.

 

Zu den Sportplatzanlagen erläutert Herr Scholz (SPL), dass es für Rheindorf eine Studie zur Entwicklung des Gesamtgeländes gibt, welche in die weiteren Betrachtungen einfließt. Bezüglich des Birkenbergs liegt eine Konzeptstudie vor. Wie den Ausschussmitgliedern bekannt ist, hat sich der Sportpark Leverkusen mit der Sanierung des Terrassenhauses bereits bei einem Förderprogramm beworben, leider jedoch keinen Zuschlag erhalten. Der Sportpark Leverkusen prüft weiterhin die Fördermöglichkeiten. Der Vorteil bei der Sportplatzanlage Birkenberg besteht darin, dass die Sanierung in verschiedenen Teilabschnitten erfolgen könnte, was eine Reduzierung des Investitionsvolumens für die einzelnen Förderanträge bedeutet.

 

Hinsichtlich des Geländes des ehemaligen Freibades Auermühle erläutert Frau Schreiner die aktuelle Beschlusslage, wonach das Gelände als Vorhaltefläche für Flüchtlinge dienen soll. Weitere Ratsbeschlüsse sehen eine klinikaffine Nutzung und die Errichtung einer Kita vor. Die sportliche Nutzung des Geländes wurde aufgegeben, sodass für die Weiterentwicklung keine Sportfördermittel in Anspruch genommen werden können. Sie berichtet zudem, dass derzeit Gespräche stattfinden, wie mit dem Gelände weiterverfahren werden soll.

 

Des Weiteren wird in verschiedenen Wortmeldungen die Notwendigkeit der Sanierung des Hallenbades Bergisch Neukirchen herausgestellt. Die Ablehnung des Förderantrages dürfe nicht dazu führen, dass die geplante Sanierung nicht weiterverfolgt wird. Herr Scholz (SPL) betont das Interesse des Sportpark Leverkusen an der Sanierung des Bades, zum einen aufgrund der Notwendigkeit und zum andern, weil der Sportpark bereits Geld in die Planung investiert hat. Sollten keine Fördermittel akquiriert werden können, wird der Sportpark Leverkusen die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2023/2024 berücksichtigen.


Das „Weißbuch V der Sportstätten des Sportpark Leverkusen“ für die Jahre 2021 - 2025 wird zur Kenntnis genommen.