TOP Ö 13: Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen i. S. des § 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen sowie des § 3 Abs. 2 Nr. 9 der Ord-nungsbehördlichen Verordnung zum Schutz Leverkusener Seen. - Verlängerung der Testphase des Grillgebietes am Silbersee