Beschluss:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Äußerungen I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 21 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A) Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

I/B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I/B 1:          Deutsche Telekom Technik GmbH

                   T NL West, PTI 22

                   Innere Kanalstr. 98

                   50672 Köln

 

I/B 2:          Bezirksregierung Köln Dezernat 54

                   Zeughausstr. 2-10

                   50677 Köln

 

I/B 3:          Rheinisch-Bergischer-Kreis

                   Postfach 200450

                   51434 Bergisch Gladbach

 

I/B 4:          Bezirksregierung Köln Dezernat 53

                   Zeughausstr. 2-10

                   50677 Köln

 

I/C       Äußerung der Fachbereiche und Betriebe

I/C 1:          Fachbereich 02-21 – Konzernsteuerung/Liegenschaften

 

I/C 2:          Fachbereich 0322 – Umwelt

 

I/C 3:          Fachbereich 37 – Feuerwehr

 

I/C 4:          Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR

 

2.    Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 22 zur Niederschrift) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II/B 1:         Deutsche Telekom Technik GmbH

                   T NL West, PTI 22

                   Venloer Str. 156

                   50672 Köln

 

II/B 2:         EVL Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

                   Postfach 10 11 60

                   51311 Leverkusen

 

II/B 3:         AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG

                   Im Eisholz 3

                   51373 Leverkusen

 

II/C) Stellungnahmen der Fachbereiche:

 

II/C 1:      Fachbereich 37 – Feuerwehr

 

II/C 2:      Fachbereich 66/660 – Tiefbau

 

3.    Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz – Im Bühl“ (Anlagen 23 und 24 zur Niederschrift) wird gemäß § 5 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.8.2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 01.10.2020 und am 01.11.2020 beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 23 zur Niederschrift beigefügte Begründung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz – Im Bühl“ wird gebilligt.


dafür:         45  (OB, 13 CDU, 12 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)