Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage 7 zur Niederschrift beigefügte Honorarordnung für die „Musikschule der Stadt Leverkusen“ - Teilbetrieb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev - wird beschlossen.

 

Allen derzeitigen und künftigen Musiklehrerinnen und Musiklehrer der Musikschule der Stadt Leverkusen wird - unabhängig vom Unterrichtsumfang - grundsätzlich ein Vertrag nach TVöD angeboten.
Im Einzelfall kann auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beschäftigung auf Honorarbasis erfolgen.
Hierbei wird die zur Vorlage Nr. 2021/0702 beschlossene Honorarordnung für die „Musikschule der Stadt Leverkusen“ - Teilbetrieb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev - angewendet.

 

Der Honorarsatz in § 2 und § 3 der zur Vorlage Nr. 2021/0702 beschlossenen Honorarordnung wird künftig entsprechend Tarifvertrag TVöD VKA um den Prozentsatz der Tarifsteigerung angepasst. Bei Bedarf wird entsprechend der kaufmännischen Regelungen gerundet.


Herr Bürgermeister Marewski lässt über die Vorlage unter Einbeziehung der unter Tagesordnungspunkt 36.3 zum Antrag Nr. 2021/0835 beschlossenen Änderungen abstimmen.


dafür:         45  (OB, 13 CDU, 12 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)