Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020 wird mit Wirkung zum 01.07.2021 wie folgt geändert:

 

Im § 2 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.

 

Im § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.

 

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

(1)     Der Haupt- und Personalausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke,

-    des Frauenbüros,

-    des Fachbereichs Personal und Organisation (mit Ausnahme der Digitalisierung) sowie

-    des Büros Stadtmarketing

 

der Stadtverwaltung.

 

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

(3)     Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    des Fachbereichs Konzernsteuerung,

-    des Fachbereichs Digitalisierung,

-    des Fachbereichs Finanzen,

-    des Fachbereichs Recht und Vergabestelle sowie

-    des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr

 

der Stadtverwaltung.

 

§ 4 Abs. 4 S.1 wird wie folgt neu gefasst:

 

(4)     Der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt ist beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    der Statistikstelle,

-    des Fachbereichs Mobilität und Klimaschutz,

-    des Fachbereichs Umwelt,

-    des Fachbereichs Bürger und Integration,

-    des Fachbereichs Veterinärmedizin,

-    des Tierheims sowie

-    des Wildparks Reuschenberg

 

der Stadtverwaltung.

 

§ 4 Abs. 11 S. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

(11)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen ist unbeschadet seiner satzungsgemäßen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten

 

-    der Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung,

-    des Fachbereichs Feuerwehr,

-    des Büros Baudezernat,

-    des Fachbereichs Stadtplanung,

-    des Fachbereichs Kataster und Vermessung,

-    des Fachbereichs Bauaufsicht,

-    des Fachbereichs Gebäudewirtschaft,

-    des Fachbereichs Tiefbau sowie

-    des Fachbereichs Stadtgrün

 

der Stadtverwaltung.

 

Im § 6 Nummer 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert. Ebenfalls wird der Buchstabe c) ersatzlos gestrichen

 

Der § 6 Nummer 2 wird um den Buchstaben e) wie folgt ergänzt:

 

e)      den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € führen.


Herr Bürgermeister Marewski lässt über die Vorlage einschließlich der Ergänzung vom 22.06.2021 abstimmen.


dafür:         43  (OB, 13 CDU, 12 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     4  (3 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)