Sitzung: 28.06.2021 RAT/010/2021
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2021/0729
Beschluss:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Leverkusen vom 02.11.2020 wird mit Wirkung zum 01.07.2021 wie folgt geändert:
Im § 2 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.
Im § 3 Abs. 1 Nr. 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert.
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Haupt- und Personalausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
- des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke,
- des Frauenbüros,
- des Fachbereichs Personal und Organisation (mit Ausnahme der
Digitalisierung) sowie
- des Büros Stadtmarketing
der
Stadtverwaltung.
§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist unbeschadet seiner gesetzlichen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
- des Fachbereichs Konzernsteuerung,
- des Fachbereichs Digitalisierung,
- des Fachbereichs Finanzen,
- des Fachbereichs Recht und Vergabestelle sowie
- des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr
der Stadtverwaltung.
§ 4 Abs. 4 S.1 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt ist beratend zuständig für die Angelegenheiten
- der Statistikstelle,
- des Fachbereichs Mobilität und Klimaschutz,
- des Fachbereichs Umwelt,
- des Fachbereichs Bürger und Integration,
- des Fachbereichs Veterinärmedizin,
- des Tierheims sowie
- des Wildparks Reuschenberg
der
Stadtverwaltung.
§ 4 Abs. 11 S. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(11) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen ist unbeschadet seiner satzungsgemäßen Zuständigkeiten beratend zuständig für die Angelegenheiten
- der Stabsstelle Nachhaltige Stadtentwicklung,
- des Fachbereichs Feuerwehr,
- des Büros Baudezernat,
- des Fachbereichs Stadtplanung,
- des Fachbereichs Kataster und Vermessung,
- des Fachbereichs Bauaufsicht,
- des Fachbereichs Gebäudewirtschaft,
- des Fachbereichs Tiefbau sowie
- des Fachbereichs Stadtgrün
der
Stadtverwaltung.
Im § 6 Nummer 1 wird die Bezeichnung „Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss (H)“ in „Haupt- und Personalausschuss (H)“ geändert. Ebenfalls wird der Buchstabe c) ersatzlos gestrichen
Der § 6 Nummer 2 wird um den Buchstaben e) wie folgt ergänzt:
e) den Kauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sofern sie im Einzelfall unmittelbar zu Einzahlungen oder Auszahlungen über 25.000 Euro und bis zu 250.000 € führen.
Herr Bürgermeister Marewski lässt über die Vorlage einschließlich der Ergänzung vom 22.06.2021 abstimmen.
dafür: 43 (OB, 13 CDU, 12 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)
dagegen: 4 (3 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)