Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erhalten freien Eintritt in das Freibad am Freizeitbad CaLevornia und in das Freibad Wiembachtal in der Zeit vom 09.08. bis 17.08.2021.

 

Die Einführung der als Anlagen 2 (Freibad am Freizeitbad CaLevornia) und 3 (Freibad Wiembachtal) zur Niederschrift beigefügten Entgeltordnungen wird beschlossen.

 

Leverkusen, 30.07.2021

 

gezeichnet:

                                                                                                       

Richrath                                     Rf. Kreutz                                  Rh. Schönberger


- einstimmig -