Nachtrag: 13.08.2021

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Richtlinien für den Fördertopf „Corona-Kulturhilfen“ bleiben unverändert und werden lediglich insoweit angepasst:

 

Notfallhilfen für Kulturvereine und -initiativen:

Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Notfallhilfe aus diesem Fonds ist das Vorliegen einer durch die Corona-Pandemie (neu: oder durch die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021) entstandenen Notlage.

 

Der Fördertopf wird umbenannt in „Corona- und Hochwasserkatastrophe-Kulturhilfen“.

 

Im Zuge dieser Anpassung wird auch die Fristgebung der Richtlinie auf 2021 aktualisiert und der nächste Abgabeschluss für Anträge vom 15. auf den 31. August 2021 verlegt.

 

Leverkusen, 09.08.2021

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat                                                Rf. Arnold                                  Rf. Di Padova

(zugleich in Vertretung

des Oberbürgermeisters)


dafür:         36  (OB, 10 CDU, 6 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (Aufbruch Leverkusen)