Nachtrag: 13.08.2021
Sitzung: 19.08.2021 RAT/011/2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 2021/0900
Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt:
Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60
Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
Die Richtlinien für den Fördertopf
„Corona-Kulturhilfen“ bleiben unverändert und werden lediglich insoweit
angepasst:
Notfallhilfen für
Kulturvereine und -initiativen:
Grundvoraussetzung für die
Beantragung einer Notfallhilfe aus diesem Fonds ist das Vorliegen einer durch
die Corona-Pandemie (neu: oder durch die Folgen der Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021) entstandenen Notlage.
Der Fördertopf wird umbenannt in
„Corona- und Hochwasserkatastrophe-Kulturhilfen“.
Im Zuge dieser Anpassung wird
auch die Fristgebung der Richtlinie auf 2021 aktualisiert und der nächste
Abgabeschluss für Anträge vom 15. auf den 31. August 2021 verlegt.
Leverkusen, 09.08.2021
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat Rf.
Arnold Rf.
Di Padova
(zugleich
in Vertretung
des
Oberbürgermeisters)
dafür: 36 (OB, 10 CDU, 6 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)
Enth.: 1 (Aufbruch Leverkusen)