Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass
die handelsrechtlichen Jahresüberschüsse für die Jahre 2017 bis 2019, die
jeweils auf den BgA Bäder entfallen, in Höhe von € 5.042.185 für 2017, €
3.183.342 für 2018 und € 2.921.258 für 2019 durch Stehenlassen in den Bilanzen
des BgA Bäder auf neue Rechnung vorgetragen wurden.
2. Der handelsrechtliche
Jahresüberschuss für das Jahr 2020, der auf den BgA Bäder entfällt, in Höhe von
€ 535.753 wird durch Stehenlassen in der Bilanz des BgA Bäder auf neue Rechnung
vorgetragen.
- einstimmig -