Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt zu Protokoll, dass die Klimaliste Leverkusen die Vorlagen zu den Jahresabschlüssen ablehne, weil die Entscheidungen in den zuständigen Gesellschaftergremien bereits gefasst wurden, obwohl die Gemeindeordnung vorsehe, dass zunächst der Rat die Mitglieder in den Gremien anzuweisen habe.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 5.207.707,61 € und einem Jahresfehlbetrag von 701.989,65 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2020 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag von 701.989,65 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2021 bestellt.

 

dafür:         38  (OB, 11 CDU, 11 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 AfD, 2 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     5  (3 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         32  (OB, 9 CDU, 8 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 AfD, 2 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     4  (2 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Herr Bürgermeister Marewski, Frau Bürgermeisterin Bunde, Rh. Berghöfer, Rf. Bruchhausen-Scholich, Rf. Kreutz, Rh. Schoofs, Rh. Tahiri und Rf. Wiese haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Herr Bürgermeister Marewski übernimmt die Sitzungsleitung.