Rh. Rees (Klimaliste Leverkusen) erklärt zu Protokoll, dass die Klimaliste Leverkusen die Vorlagen zu den Jahresabschlüssen ablehne, weil die Entscheidungen in den zuständigen Gesellschaftergremien bereits gefasst wurden, obwohl die Gemeindeordnung vorsehe, dass zunächst der Rat die Mitglieder in den Gremien anzuweisen habe.

 

Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 164.523.443,44 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 284.804,79 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2020 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss in Höhe von 284.804,79 € mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 2.423.582,57 € zu saldieren und mit 2.138.777,78 € auf das neue Geschäftsjahr 2021 vorzutragen,

 

d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         39  (OB, 11 CDU, 11 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           4  (3 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         33  (10 CDU, 9 SPD, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           3  (2 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Baake, Rf. Bruchhausen-Scholich, Rh. Kühl, Rf. Koepke und Rh. Ruß haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.