Nachtrag: 26.08.2021

Der Antragsteller, Herr Jürgen Jäger, stellt folgende Frage:

 

Was ist aus den Plänen von 2017 /2018 geworden, nach den Hochwassererfahrungen von 2011 (und früheren Jahren) einen Deich an der Jeckswiese zu bauen, um tieferliegende Gebiete von Schlebusch bei einem Hochwasser zu schützen?

Hat man die damaligen Planungen in den letzten Jahren in irgendeiner Weise weitergeführt?

Laut der beiliegenden Zeitungsberichte wurde in Kenntnis des Wasserverlaufs und der möglichen Überschwemmungsgebiete eine entsprechende Maßnahme geplant und im November 2017 vom TBL-Verwaltungsrat genehmigt und sollte bis 2019 umgesetzt werden."

 

Rh. Schönberger (CDU) beantwortet in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen die Frage wie folgt:

 

Für den geplanten Deich in Schlebusch an den Jeckswiesen liegt seit dem 12.07.2018 eine Plangenehmigung vor.

Gegen die Plangenehmigung wurde von einem Anlieger Klage beim OVG Münster eingereicht.

In einem Erörterungstermin am 23.08.2021 am OVG mit den Klägern, Beklagten sowie den TBL und dem Wupperverband wurde vor Gericht eine Einigung dahingehend erzielt, dass durch die TBL zugesichert wurde, zu prüfen, ob es eine geeignete Alternative zu der bisher geplanten Gabionenwand gibt, die dafür sorgen soll, dass das Wasser vor dem Deich in die Dhünn zurückgeführt werden kann. Der Wupperverband hat zugesichert, den Gewässerabschnitt regelmäßig auf Totholz zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass durch Totholz keine Abflusshindernisse entstehen.

Sofern keine weiteren unvorhergesehenen Hemmnisse mehr zutage treten, könnte im optimalen Fall der Bau des Deiches im Spätsommer 2022 erfolgen.“

 

Auf Nachfrage von Herrn Jäger, ob nicht im Vorfeld eine Einigung mit dem Kläger erreicht werden konnte, erklärt Rh. Schönberger (CDU), dass die Klage darauf abzielte, den Deich zu verhindern und somit keine Erfolgsaussicht auf eine Einigung vorhanden war.