Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt aus juristischen Gründen die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW für folgende Verkehrsflächen:
1. Verbindungsweg
von Felderstraße bis Am Hohen Ufer als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg.
2. Am
Hohen Ufer (von Solinger Straße aus bis Nr. 4) als Gemeindestraße/
Anliegerweg.
3. Am
Hohen Ufer (Solinger Straße bis Buschkämpchen) als Gemeindeweg beschränkt auf
den Fußgänger- und Radfahrverkehr.
4. Buschkämpchen
(nördlich der Straße Am Hohen Ufer).
- einstimmig -