Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt aus juristischen Gründen die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW für folgende Verkehrsflächen:

 

1.    Verbindungsweg von Felderstraße bis Am Hohen Ufer als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg.

2.    Am Hohen Ufer (von Solinger Straße aus bis Nr. 4) als Gemeindestraße/
Anliegerweg.

3.    Am Hohen Ufer (Solinger Straße bis Buschkämpchen) als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr.

4.    Buschkämpchen (nördlich der Straße Am Hohen Ufer).


- einstimmig -