Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag


Rh. Scholz (CDU) bittet die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates um Prüfung, ob einige Bauanträge direkt aus formalen Gründen abgelehnt werden können (zum Beispiel bei einem Verstoß gegen das Abstandsgebot zu Schulen, Kindertagesstätten etc.).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Prüfung der Bauanträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Eine andere Vorgehensweise lassen die Vorgaben der Bauordnung nicht zu. Auf Grund der derzeitigen Personalsituation bei der Bauaufsicht kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten. Eine Sonderbehandlung von Bauanträgen ist aus diesem Grund ebenfalls nicht möglich. Darüber hinaus hängt das Bauantragsverfahren mit der Beteiligung anderer Fachbereiche sowie in Einzelfällen der Bezirksregierung Köln zusammen.

 

Grundsätzlich ist auch eine Ablehnung aus formalen Gründen nicht möglich. Sofern ein Bauantrag formal mangelhaft ist, tritt bei fehlender Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist die Rücknahmefiktion ein. Eine Ablehnung ist lediglich bei einem Verstoß gegen das für das Bauantragsverfahren prüfrelevante öffentliche Recht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht etc.) möglich. Das aufgeführte Beispiel des Abstandes zu Schulen, Kindertagesstätten etc. ist für das Bauantragsverfahren nicht von Relevanz, da es kein Prüfumfang ist.

 

Die Bauaufsicht ist bestrebt, die in Rede stehenden Bauanträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abzulehnen.


- einstimmig -