Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Antrag
Rh. Scholz (CDU) bittet die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates um Prüfung, ob einige Bauanträge direkt aus formalen Gründen abgelehnt werden können (zum Beispiel bei einem Verstoß gegen das Abstandsgebot zu Schulen, Kindertagesstätten etc.).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Prüfung der
Bauanträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Eine andere Vorgehensweise
lassen die Vorgaben der Bauordnung nicht zu. Auf Grund der derzeitigen
Personalsituation bei der Bauaufsicht kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten.
Eine Sonderbehandlung von Bauanträgen ist aus diesem Grund ebenfalls nicht
möglich. Darüber hinaus hängt das Bauantragsverfahren mit der Beteiligung
anderer Fachbereiche sowie in Einzelfällen der Bezirksregierung Köln zusammen.
Grundsätzlich ist
auch eine Ablehnung aus formalen Gründen nicht möglich. Sofern ein Bauantrag
formal mangelhaft ist, tritt bei fehlender Beseitigung der Mängel innerhalb
einer angemessenen Frist die Rücknahmefiktion ein. Eine Ablehnung ist lediglich
bei einem Verstoß gegen das für das Bauantragsverfahren prüfrelevante öffentliche
Recht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht etc.) möglich. Das aufgeführte Beispiel
des Abstandes zu Schulen, Kindertagesstätten etc. ist für das Bauantragsverfahren
nicht von Relevanz, da es kein Prüfumfang ist.
Die Bauaufsicht ist
bestrebt, die in Rede stehenden Bauanträge im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten abzulehnen.
- einstimmig -