Die Tagesordnungspunkte 23.1 (Vorlage Nr. 2021/0853) sowie 23.2 (Vorlage Nr. 2020/0026) werden verbunden beraten.

 

Rf. Kronenberg (DIE LINKE) gibt eine persönliche Erklärung zu Protokoll. Diese ist der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

Nach einer kontroversen Diskussion im Ausschuss spricht sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder bei dem derzeitigen Verfahrensstand für die beiden Vorlagen aus.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, dass die Photovoltaikanlage nicht, wie durch die Verwaltung vorgeschlagen, über den städtebaulichen Vertrag abgesichert wird, sondern als Festsetzung im Bebauungsplan zu definieren ist. Herr Ahrendt (61) führt dazu aus, dass dann die Vorlage erneut im kommenden Turnus vorzulegen ist, da bei einer Änderung der Festsetzungen auch ein neuer Beschluss erforderlich ist.

 

Rh. Schönberger (CDU) schlägt vor, die gewünschte Festsetzung als Ergänzungsantrag zu beschließen und dann im Nachgang bei einem positiven Votum im Ausschuss rechtlich zu prüfen, ob ein erneuter Beschluss eingeholt werden muss. Hiergegen regt sich im Ausschuss kein Widerspruch.

 

Rh. Schönberger (CDU) lässt sodann über die Vorlage Nr. 2020/0026 zu TOP 23.2 mit dem Ergänzungsantrag durch Herrn Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ergänzung von Photovoltaikanlagen in den Festsetzungen, abstimmen:

 

Beschluss mit vorgenannter Ergänzung bei den Festsetzungen:

 

 

1.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A            Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I/A 1.        Äußerung 1 - Schreiben Mail

I/A 2.        Äußerung 2 - Sammelschreiben mit 653 Unterschriften

I/A 3.        Äußerung 3 - SchreibenI/A 4. ..... Äußerung 4 – Schreiben mit 10 Fotos

I/A 5.        Äußerung 5 - Mail

I/A 6.        Äußerung 6 – Schreiben an OB Richrath

 

I/B            Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

I/B 1:        Amprion GmbH

I/B 2:        Bezirksregierung Arnsberg

I/B 3:        Bundeswehr, Referat I 3

I/B 4:        Stadt Burscheid

I/B 5:        E-Plus

I/B 6:        ERICSSON

I/B 7:        Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG

I/B 8:        GASCADE Gastransport GmbH – Abt. GNL

I/B 9:        Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb

I/B 10:      IHK – Industrie- und Handelskammer zu Köln

I/B 11:      Stadt Köln

I/B 12:      LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland

I/B 13:      NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz  Deutschland e.V. und LNU Landesgem. Naturschutz und Umwelt

I/B 14:      PLEDOC

I/B 15:      POLIZEI Nordrhein-Westfalen Köln

I/B 16:      Rheinisch-Bergischer Kreis

I/B 17:      Stadt Monheim

I/B 18:      TBL – Technische Betriebe Leverkusen

I/B 19:      Telekom

I/B 20:      Deutsche Telekom Technik GmbH

I/B 21:      Thyssengas

I/B 22:      Vodafone NRW GmbH

I/B 23:      Vodafone GmbH

I/B 24:      Westnetz

I/B 25:      Fachbereich 32 – Umwelt

I/B 26:      Fachbereich 37 Feuerwehr Abt. 372  – Gefahrenvorbeugung

I/B 27:      Bezirksregierung Düsseldorf  - Kampfmittelbeseitigungsdienst

 

I/C            Äußerungen der Fachbereiche

I/C 1:        Fachbereich 30 Recht und Vergabestelle - zentrale Vergabestelle

I/C 2:        Fachbereich 36 – Bürger und Straßenverkehr

I/C 3:        Fachbereich 67 – Stadtgrün

I/C 4:        Fachbereich Stadtplanung Abt. 612 – Generelle Planung

I/C 5:        WFL - Wirtschaftsförderung Leverkusen

 

2.     Das Verfahren gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 35/II "Quettingen – Wellpappenwerk Gierlichs, nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" wird eingestellt.

 

3.     Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB im förmlichen Verfahren beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße". Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 5, 6 und 7 der Vorlage) zu entnehmen.

 

4.     Dem Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 6, 8 und 9 der Vorlage) zugestimmt.

 

5.     Der Bebauungsplanentwurf (Anlage 6 der Vorlage) und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 9 der Vorlage) ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 


dafür:         15  (5 CDU, 3 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (DIE LINKE)