Sitzung: 13.09.2021 SPB/008/2021
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2020/0026
Die Tagesordnungspunkte 23.1 (Vorlage Nr. 2021/0853) sowie 23.2 (Vorlage Nr. 2020/0026) werden verbunden beraten.
Rf. Kronenberg (DIE LINKE) gibt eine persönliche Erklärung zu Protokoll. Diese ist der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.
Nach einer kontroversen Diskussion im Ausschuss spricht sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder bei dem derzeitigen Verfahrensstand für die beiden Vorlagen aus.
Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, dass die Photovoltaikanlage nicht, wie durch die Verwaltung vorgeschlagen, über den städtebaulichen Vertrag abgesichert wird, sondern als Festsetzung im Bebauungsplan zu definieren ist. Herr Ahrendt (61) führt dazu aus, dass dann die Vorlage erneut im kommenden Turnus vorzulegen ist, da bei einer Änderung der Festsetzungen auch ein neuer Beschluss erforderlich ist.
Rh. Schönberger (CDU) schlägt vor, die gewünschte Festsetzung als Ergänzungsantrag zu beschließen und dann im Nachgang bei einem positiven Votum im Ausschuss rechtlich zu prüfen, ob ein erneuter Beschluss eingeholt werden muss. Hiergegen regt sich im Ausschuss kein Widerspruch.
Rh. Schönberger (CDU) lässt sodann über die Vorlage Nr. 2020/0026 zu TOP 23.2 mit dem Ergänzungsantrag durch Herrn Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ergänzung von Photovoltaikanlagen in den Festsetzungen, abstimmen:
Beschluss mit vorgenannter Ergänzung bei den Festsetzungen:
1.
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1
BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der
Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
I/A Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit
I/A 1. Äußerung
1 - Schreiben Mail
I/A 2. Äußerung
2 - Sammelschreiben mit 653 Unterschriften
I/A 3. Äußerung
3 - SchreibenI/A 4. ..... Äußerung
4 – Schreiben mit 10 Fotos
I/A 5. Äußerung
5 - Mail
I/A 6. Äußerung
6 – Schreiben an OB Richrath
I/B Äußerungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
I/B 1: Amprion
GmbH
I/B 2: Bezirksregierung Arnsberg
I/B 3: Bundeswehr,
Referat I 3
I/B 4: Stadt
Burscheid
I/B 5: E-Plus
I/B 6: ERICSSON
I/B 7: Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co KG
I/B 8: GASCADE
Gastransport GmbH – Abt. GNL
I/B 9: Geologischer
Dienst NRW – Landesbetrieb
I/B 10: IHK
– Industrie- und Handelskammer zu Köln
I/B 11: Stadt
Köln
I/B 12: LVR-Amt
Bodendenkmalpflege im Rheinland
I/B 13: NABU
– Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz Deutschland e.V. und LNU Landesgem.
Naturschutz und Umwelt
I/B 14: PLEDOC
I/B 15: POLIZEI
Nordrhein-Westfalen Köln
I/B 16: Rheinisch-Bergischer
Kreis
I/B 17: Stadt
Monheim
I/B 18: TBL
– Technische Betriebe Leverkusen
I/B 19: Telekom
I/B 20: Deutsche
Telekom Technik GmbH
I/B 21: Thyssengas
I/B 22: Vodafone
NRW GmbH
I/B 23: Vodafone
GmbH
I/B 24: Westnetz
I/B 25: Fachbereich
32 – Umwelt
I/B 26: Fachbereich
37 Feuerwehr Abt. 372 – Gefahrenvorbeugung
I/B 27:
Bezirksregierung Düsseldorf -
Kampfmittelbeseitigungsdienst
I/C Äußerungen der Fachbereiche
I/C 1: Fachbereich
30 Recht und Vergabestelle - zentrale Vergabestelle
I/C 2: Fachbereich
36 – Bürger und Straßenverkehr
I/C 3: Fachbereich
67 – Stadtgrün
I/C 4: Fachbereich
Stadtplanung Abt. 612 – Generelle Planung
I/C 5: WFL
- Wirtschaftsförderung Leverkusen
2.
Das Verfahren gemäß § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
V 35/II "Quettingen – Wellpappenwerk Gierlichs,
nördlich Herderstraße und westlich Maurinusstraße" wird eingestellt.
3.
Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne
des § 30 Abs. 1 BauGB im förmlichen Verfahren beschlossen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 256/II "Quettingen - nördlich Herderstraße und
westlich Maurinusstraße". Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung
(Anlage 5, 6 und 7 der Vorlage) zu entnehmen.
4.
Dem Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung mit
Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 6, 8 und 9 der Vorlage)
zugestimmt.
5.
Der Bebauungsplanentwurf (Anlage 6 der Vorlage) und die Begründung
mit Umweltbericht (Anlage 9 der Vorlage) ist für die Dauer eines Monats,
mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 15 (5 CDU, 3 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP)
dagegen: 1 (Klimaliste Leverkusen)
Enth.: 1 (DIE LINKE)