Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Der Antrag zu 6.1 (Nr. 2021/0933) wird gemeinsam mit dem Antrag zu 6.5 (Nr. 2021/0972) diskutiert.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt wie folgt zu den Externen Notfallplänen aus:

 

- Gesetzliche Grundlagen zum Externen Notfallplan -

 

Das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde im § 30 zur Erstellung externer Notfallpläne für alle Betriebe, für die nach der Störfall-Verordnung ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist. Dies betrifft Betreiber von Betriebsbereichen der sogenannten oberen Klasse, die gefährliche Stoffe in Mengen vorhalten, die im Anhang der Störfallverordnung ausgewiesen werden. Die Erstellung externer Notfallpläne erfolgt unter Beteiligung des Betreibers und unter Berücksichtigung des durch den Betreiber zu erstellenden internen Notfallplans (betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan). Der Betreiber ist nach § 30 Abs. 2 BHKG und § 10 Abs. 2 Störfall-Verordnung verpflichtet, die notwendigen Informationen selbständig zu übermitteln.

 

Die externen Notfallpläne sind nach Erstellung für einen Monat öffentlich auszulegen. Dabei können geheimhaltungsbedürftige Teile geschwärzt werden. Sie sind nach höchstens drei Jahren zu überprüfen und erproben. Ist eine Überarbeitung der Pläne notwendig, so ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

 

Als Hilfestellung für die externe Notfallplanung hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW (AGBF NRW) zusammen mit dem Verband der Feuerwehr NRW einen Muster-Externen Notfallplan veröffentlicht. Dieser dient als von den einschlägigen Fachgremien empfohlene und abgestimmte Basis für alle externen Notfallpläne und setzt die inhaltlichen Forderungen aus § 30 Abs. 2 BHKG um.

 

- Externer Notfallplan CHEMPARK Leverkusen -

 

Durch die Feuerwehr Leverkusen wurde erstmalig im August 2007 gemäß den gesetzlichen Vorgaben ein externer Notfallplan für den CHEMPARK Leverkusen in Anlehnung an den Muster-Externen Notfallplan der AGBF NRW erstellt. Er wurde zuletzt im Februar 2019 überarbeitet und öffentlich ausgelegt. Der externe Notfallplan CHEMPARK Leverkusen umfasst alle zwölf im CHEMPARK ansässigen Firmen, die gemäß Störfall-Verordnung als Betrieb der oberen Klasse eingestuft werden. Dies trifft unter anderem auch für die Currenta GmbH & Co. OHG zu, die somit im externen Notfallplan CHEMPARK Leverkusen berücksichtigt wird. Der externe Notfallplan korreliert in diesem Punkt mit dem betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan des CHEMPARKs, in dem im Hauptteil ebenso alle Störfallbetriebe zusammengefasst sind. Neben dem Werksgelände weist der externe Notfallplan CHEMPARK Leverkusen explizit das Entsorgungszentrum Bürrig als Betriebsbereich aus. Somit erfüllt der externe Notfallplan CHEMPARK Leverkusen die gesetzlichen Vorgaben gleichermaßen für das Entsorgungszentrum Bürrig.

 

Der Ausschuss spricht sich in der sich anschließenden Diskussion mehrheitlich dafür aus, dass zunächst das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft zu der Unglücksursache und den Unglücksumständen abzuwarten ist, bevor hier möglicherweise in einem noch zu gründenden Arbeitskreis gemeinsam mit der Bürgerschaft das Unglück aufgearbeitet und über entsprechende Konsequenzen beraten wird.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt eine Abstimmung zu den Anträgen zu 6.1 (Nr. 2021/0933) sowie zu 6.5 (Nr. 2021/0972), damit hier keine weiteren Kapazitäten der Verwaltung gebunden werden. Hiergegen regt sich im Ausschuss kein Widerstand, so dass Rh. Schönberger (CDU) die Abstimmung herbeiführt.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Antrag Nr. 2021/0933:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:  14  (5 CDU, 2 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 DIE LINKE)

 

Beschlussempfehlung an den Rat zu Antrag Nr. 2021/0972:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:  14  (5 CDU, 2 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 DIE LINKE)