Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Widmung der Karl-König-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße sowie für den östlichen Teil der Straße Weiherfeld zwischen Karl-König- und Bruchhauser Straße als Gemeinde-/Anliegerweg.
- einstimmig -