Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmung der Mozartstraße und Händelstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße/Anliegerstraßen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmung der Mozartstraße und Händelstraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeindestraße/Anliegerstraßen.
- einstimmig -