Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass keine weiteren Gespräche mit der Eigentümerin stattgefunden haben, jedoch inzwischen ein Schreiben des Rechtsbeistandes der Eigentümerin vorliegt. Die Eigentümerin, so Frau Beigeordnete Deppe, hält weiterhin an ihrem Vorhaben fest (Bau eines Mehrfamilienwohnhauses).

 

Auf Nachfrage von Herrn Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erläutert Herr Karl (61), dass sich der Beschluss zu der Schaffung von sozialem Wohnungsbau in Höhe von 30 % nur auf städtische Liegenschaften bezieht; ansonsten wurde diese Quote bislang freiwillig durch die Investoren nach Verhandlungen mit der Stadt Leverkusen erfüllt.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, dass in den Festsetzungen eine 30 % Quote für den sozialen Wohnungsbau festgeschrieben wird.

 

Rh. Schönberger (CDU) lässt über die Vorlage mit vorgenannter Änderung abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Dem Antrag der Eigentümerin, für die im Geltungsbereich (Anlage 1 der Vorlage) dargestellte Fläche der Gemeinbedarfsnutzung (derzeit Einrichtung für Sucht- und Alkoholabhängige - „Christophorushaus“) die planungsrechtliche Änderung mit dem Ziel Wohnnutzung vorzunehmen, wird stattgegeben.

 

2.    Das Vorhaben erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 250/III „Schlebusch - südlich Von-Diergardt-Straße“.

 

3.    Für den Bebauungsplan 250/III „Schlebusch - südlich Von-Diergardt-Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 


dafür:           8  (3 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE)

dagegen:     4  (1 CDU, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP)

Enth.:           5  (4 CDU, 1 Klimaliste Leverkusen)