Nachtrag: 16.09.2021

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt zur Kenntnis, dass die (rechtlichen) Voraussetzungen zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Ecke Lohrstraße/Parkstraße nicht vorliegen.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung auf der Basis der an dem Ortstermin vom 15.09.2021 diskutierten Vorschläge mit der Prüfung der Verkehrssituation, der Erhebung der Verkehrszahlen und der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für den Bereich Lohrstraße, Widdauener Straße, Parkstraße und Weinhäuserstraße (Einbahnstraßenregelung, alternierendes Parken). In diesem Zusammenhang soll die Einrichtung einer Hol- und Bringzone in der Nähe der Schule, zum Beispiel auf der Lohrstraße hinter der Einmündung Parkstraße geprüft werden.

 

Die Ergebnisse der Prüfung werden der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I mit einer separaten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.


Herr Bartels (FDP) beantragt die Prüfung einer Hol- und Bringzone auf der Lohrstraße westlich der Einmündung Parkstraße.

 

Frau Dick (SPD) schlägt vor, dass die Verwaltung die Änderung der Verkehrsführung in ein Einbahnstraßen-Ringsystem der Straßen Lohrstraße, Widdauener Straße, Parkstraße und Weinhäuserstraße prüft. Herr Bartels (FDP) ergänzt dies um die Einrichtung von alternierendem Parken in den genannten Straßen.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt über die Vorschläge von Frau Dick (SPD) und Herrn Bartels (FDP) einschließlich der Ergebnisse des Ortstermins vom 15.09.2021 abstimmen.


- einstimmig -