Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat beschließt den in der Anlage zur Vorlage beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Leverkusen 2020 bis 2025.

 

2. Er trägt gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§§ 79 Abs. 2 SGB VIII, 15 Abs. 3 KJFöG) dafür Sorge, dass von den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu verwenden ist. Die Höhe des angemessenen Anteils ist im Rahmen der Beratungen ab dem Haushaltsplan 2020 bis 2025 festgelegt. Der Gesamtumfang des in der Vorlage genannten Ansatzes wird unter Berücksichtigung einer 3%igen Steigerung der Zuschussmittel für den Ansatz „Aufwendungen für Zuschüsse (KEP)“ für die Dauer des Kinder- und Jugendförderplans fortgeschrieben. Für die weitere Dauer der Laufzeit des KJFP 2021 bis 2025 liegt die Erhöhung unter 1 %.

 

3.  Die Richtlinien des KJFP befinden sich in einem Entwicklungsprozess und werden bis ca. Ende 2022 von der AG§78 Offene Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickelt. Neue Fördersysteme sollen dabei in Betracht gezogen werden, um einer auskömmlichen Finanzierung näher zu kommen. Das Ergebnis wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgestellt.


dafür:         38  (OB 13, CDU, 8 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, Rf. Kronenberg)

Enth.:           4  (3 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)