Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Nach einer ausführlichen Diskussion lässt Herr Oberbürgermeister Richrath zunächst über den Antrag Nr. 2021/1039 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag

 

dafür:           1  (Aufbruch Leverkusen)

dagegen:  42  (OB, 14 CDU, 7 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 AfD, 3 FDP, Rf. Kronenberg)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath unter Berücksichtigung der Vorlage Nr. 2021/1049 über folgenden modifizierten Beschlussentwurf zum Antrag Nr. 2021/1020 abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Stadt Leverkusen beantragt die Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) für das Stadtgebiet Leverkusen die 2-G-Regel einführen zu dürfen. Nach erfolgter Genehmigung erlässt die Stadt Leverkusen eine Allgemeinverfügung gemäß der Intention des Antrags Nr. 2021/1006 und entsprechender Berücksichtigung der in der Vorlage Nr. 2021/1049 gewählten Formulierung mit folgendem Inhalt:

 

1.    Die Stadt Leverkusen ruft alle Betreiber*innen von für den Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Sport- und Kulturstätten usw. (mit Ausnahmen wie Einkauf, den Einzelhandel und allen weiteren Bereichen der Daseinsvorsorge) dazu auf, den Zugang zu ihren geschlossenen Räumen nur noch geimpften und genesenen Personen zu gestatten. Davon ausgenommen sind Personen unter 12 Jahren, die keine Impfmöglichkeit haben. Soweit eine Realisierung der 2G-Regelung erfolgt, kann für Personen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren wegen der erst seit kurzem bestehenden Impfmöglichkeit eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des 15.11.2021 gewährt werden, bis zu welcher der Zugang zu den vorgenannten Einrichtungen auch ohne einen Nachweis der Impfung oder Genesung erlaubt werden kann. Die Betreiber*innen treffen jeweils eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung des Infektionsrisikos.

 

2.    Für alle durch die Stadt Leverkusen, ihrer Töchter sowie der Eigenbetriebe durchgeführten Veranstaltungen im Kultur- und Freizeitbereich in geschlossenen Räumlichkeiten wird ebenfalls zur Umsetzung der 2G-Regelung aufgerufen. Davon ausgenommen sind Personen unter 12 Jahren, die keine Impfmöglichkeit haben. Soweit eine Realisierung der 2G-Regelung erfolgt, kann für Personen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren wegen der erst seit kurzem bestehenden Impfmöglichkeit eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des 15.11.2021 gewährt werden, bis zu welcher der Zugang zu den vorgenannten Einrichtungen auch ohne einen Nachweis der Impfung oder Genesung erlaubt werden kann. Im Hinblick auf die konkreten individuellen Umsetzungsmöglichkeiten, erfolgt eine Beratung in den für die Einrichtungen zuständigen Gremien. Eine Entscheidung wird jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung des Infektionsrisikos getroffen.“

 

dafür:         31  (13 CDU, 7 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, Rf. Kronenberg)

dagegen:     7  (3 BÜRGERLISTE, 2 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           5  (OB, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP)

 

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über die Vorlage Nr. 2021/1049.