Sitzung: 15.11.2021 SG/007/2021
1.
Corona
·
Situation in den Alten- und
Pflegeheimen
Die
Bedeutung der Sicherung der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und
Pflegeheimen gehört seit Beginn der Pandemie zu den elementarsten Bausteinen.
Gemeinsam
setzten und setzen der Fachbereich Medizinischer und der Fachbereich Soziales
eine Vielzahl an Maßnahmen um. Dazu gehören:
·
Aktive Unterstützung und
Bereitstellung über den Krisenstab der Stadt Leverkusen von persönlicher
Schutzausrüstung für die Beschäftigten der Einrichtung
·
Engmaschige und intensive
Betreuung der Einrichtung im Handling von Infektionsfällen, Besuchsregelungen,
zwischenzeitliche Zu- und Ausgangsverbote bei Corona-Ausbrüchen, Beratung zu
Hygienekonzepten und begleitenden Maßnahmen sowie den sich kontinuierlich
verändernden rechtlichen Regelungen und den sich daraus ergebenden
Fragestellungen.
·
Stringente Durchführung der
Impfangebote für Bewohner und Beschäftigte in den Einrichtungen Dezember 2020 /
Januar 2021.
·
Angebot der freiwilligen
wöchentliche PCR-Testungen in den Einrichtungen für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter seit Juni 2020. Hier erfolgt eine wöchentliche Information der
Einrichtung zur Teilnahmequote.
·
Wöchentliche Meetings mit
Vertretern aller Alten- und Pflegeeinrichtungsträger unter Leitung des
Beigeordneten für Bürger, Umwelt und Soziales sowie nachfolgend (seit März 2021
im 2-Wochen-Rhythmus) des Fachbereichs Soziales zur Abstimmung von ergänzenden
Maßnahmen bzw. aktueller Erlasslagen.
·
Unterstützung der Einrichtungen
bei der Durchführung der Auffrischungsimpfung im Oktober / November 2021.
Zwischenzeitlich wurde in allen stationären Pflegeeinrichtungen die
Auffrischungsimpfung soweit für die Einrichtungen möglich realisiert.
·
Aufgrund der aktuellen
Infektionsentwicklung nochmals Verstärkung der Sensibilisierung der Einrichtung
bezgl. der Beibehaltung der Testung auch bei geimpften Beschäftigten.
Darüber
hinaus ist der Fachbereich Soziales – im engen Austausch und Benehmen mit dem
Fachbereich Medizinischer Dienst - auch mit den Einrichtungen der
Eingliederungshilfe (für körperlich, geistig und psychisch behinderte
Menschen), den Tagespflegen, dem Hospiz und den Demenzwohngruppen, den
ambulanten Pflegediensten und den haushaltsnahen Dienstleistern ebenfalls im
ständigen Kontakt, um die von den Anbietern betreuten vulnerablen Menschen
sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen oder im
häuslichen Umfeld ebenfalls bestmöglich zu schützen.
Die eingeleiteten Maßnahmen werden stetig evaluiert und im Rahmen der
Handlungsmöglichkeiten ergänzt. Flankierend erfolgt seit März 2020 eine umgehende
Information über etwaige Regelungen an die jeweiligen Zielgruppen - je nach
Einrichtungsart.