1.    Corona

·         Situation in den Alten- und Pflegeheimen

 

Die Bedeutung der Sicherung der Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gehört seit Beginn der Pandemie zu den elementarsten Bausteinen.

Gemeinsam setzten und setzen der Fachbereich Medizinischer und der Fachbereich Soziales eine Vielzahl an Maßnahmen um. Dazu gehören:

 

·         Aktive Unterstützung und Bereitstellung über den Krisenstab der Stadt Leverkusen von persönlicher Schutzausrüstung für die Beschäftigten der Einrichtung

·         Engmaschige und intensive Betreuung der Einrichtung im Handling von Infektionsfällen, Besuchsregelungen, zwischenzeitliche Zu- und Ausgangsverbote bei Corona-Ausbrüchen, Beratung zu Hygienekonzepten und begleitenden Maßnahmen sowie den sich kontinuierlich verändernden rechtlichen Regelungen und den sich daraus ergebenden Fragestellungen.

·         Stringente Durchführung der Impfangebote für Bewohner und Beschäftigte in den Einrichtungen Dezember 2020 / Januar 2021.

·         Angebot der freiwilligen wöchentliche PCR-Testungen in den Einrichtungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Juni 2020. Hier erfolgt eine wöchentliche Information der Einrichtung zur Teilnahmequote.

·         Wöchentliche Meetings mit Vertretern aller Alten- und Pflegeeinrichtungsträger unter Leitung des Beigeordneten für Bürger, Umwelt und Soziales sowie nachfolgend (seit März 2021 im 2-Wochen-Rhythmus) des Fachbereichs Soziales zur Abstimmung von ergänzenden Maßnahmen bzw. aktueller Erlasslagen.

·         Unterstützung der Einrichtungen bei der Durchführung der Auffrischungsimpfung im Oktober / November 2021. Zwischenzeitlich wurde in allen stationären Pflegeeinrichtungen die Auffrischungsimpfung soweit für die Einrichtungen möglich realisiert.

·         Aufgrund der aktuellen Infektionsentwicklung nochmals Verstärkung der Sensibilisierung der Einrichtung bezgl. der Beibehaltung der Testung auch bei geimpften Beschäftigten.

Darüber hinaus ist der Fachbereich Soziales – im engen Austausch und Benehmen mit dem Fachbereich Medizinischer Dienst - auch mit den Einrichtungen der Eingliederungshilfe (für körperlich, geistig und psychisch behinderte Menschen), den Tagespflegen, dem Hospiz und den Demenzwohngruppen, den ambulanten Pflegediensten und den haushaltsnahen Dienstleistern ebenfalls im ständigen Kontakt, um die von den Anbietern betreuten vulnerablen Menschen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen oder im häuslichen Umfeld ebenfalls bestmöglich zu schützen.

 

Die eingeleiteten Maßnahmen werden stetig evaluiert und im Rahmen der Handlungsmöglichkeiten ergänzt. Flankierend erfolgt seit März 2020 eine umgehende Information über etwaige Regelungen an die jeweiligen Zielgruppen - je nach Einrichtungsart.