Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

 

Frau Krassa (CDU) erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD. Im Rahmen des neuen Landeskinderschutzgesetztes erhalten kommunale Jugendämter finanzielle Unterstützung für den Ausbau im Kinderschutz. Im Jahr 2022 soll dieser Ausbau schon vorangebracht werden. Dafür soll eine neue Vollzeitstelle zur Koordinierung bei sexueller Gewalt geschaffen werden. Darüber hinaus sollen Sachmittel in Höhe von 50.000 € für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt werden, um die Schulung und Fortbildung von Multiplikatoren voranbringen zu können und um bisherige präventive Ansätze in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausbauen zu können. Des Weiteren soll die Verwaltung im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Akteuren, wie z. B. Schulen, Polizei etc., eine Konzeption zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorlegen. Der Fachbereich Finanzen soll prüfen, ob entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt und auch direkt kompensiert werden können.

 

Frau Hillen (Fachbereich Kinder und Jugend) erläutert den Antrag im Kontext des neuen Landeskinderschutzgesetztes. Die Verwaltung schlägt vor, die AG § 78 HZE in einem ersten Schritt mit der Konzeption, die von Frau Krassa angesprochen wurde und die das neue Landeskinderschutzgesetz vorsieht, zu befassen. Danach sollen die damit anderen Akteure vor allem aus allen Bereichen der Jugendhilfe hinzugezogen werden.

 

Frau Kuffner (evgl. Kirche) fragt nach, ob die offene Kinder- und Jugendarbeit und die verbandliche Arbeit mit inkludiert sind.

 

Frau Hillen (Fachbereich Kinder und Jugend) führt aus, dass die Konzeption nur an der AG § 78 HZE angegliedert werden soll, alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe aber tangiert sind. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist dies im Besonderen, denn die Sachmittelausstattung würde dort hingehen und auch von dort gesteuert.

 

Auf Nachfrage von Frau Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), ob die Landesmittel nicht ausreichend sind und der Antrag insoweit notwendig ist, erklärt Frau Hillen (Fachbereich Kinder und Jugend), dass die Förderschlüssel für die entsprechenden Landesmittel noch verhandelt werden. Um aber mit der Arbeit schon beginnen zu können, müssen die Mittel schon im Haushalt veranschlagt werden.

 

Der Ausschutzvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), stellt den Antrag mit dem Zusatz, dass der Fachbereich Finanzen prüfen soll, ob finanzielle Mittel für die neu zu schaffende Vollzeitstelle zur Koordinierung und für Sachmittel zur Schulung, Fortbildung und zum Ausbau präventiver Ansätze zur Verfügung gestellt und kompensiert werden können, zur Abstimmung.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag mit vorgenannter Änderung

 

- einstimmig -