Nachtrag: 28.10.2021

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat wählt/bestellt:

 

Kinder- und Jugendhilfeausschuss

a)        Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene und tätige Frauen und Männer

 

lfd. Nr. 7                    Vertreter

                                   bisher: Wolfinger, Birgit (BÜRGERLISTE)

                                   neu: Rh. Viertel, Peter (BÜRGERLISTE)

 

 

b)        Vertreter aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und dem Bereich der Wohlfahrtsverbände

 

lfd. Nr. 13                  Mitglied

                                   bisher: Haacke, Max (BDKJ)

                                   neu: Kierdorf, Simon (BDKJ)

 

                                   Vertreter

                                   bisher: Gasteier, Adél (BDKJ)

                                   neu: Rothäuser, Anna (BDKJ)

 

 

c)         Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend

 

lfd. Nr. 5                    Mitglied

                                   bisher: Tsiantes, Stavroula (Agentur für Arbeit)

                                   neu: Niederle, Vera (Agentur für Arbeit)

 

                                   Vertreter:

                                   bisher: Scholz, Brigitte (Agentur für Arbeit)

                                   neu: NN


dafür:         39  (9 CDU, 12 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 OP, 2 AfD, 2 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Im Anschluss an die Beratung des Tagesordnungspunktes 24 gibt Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der Behandlung der bisherigen Tagesordnungspunkte folgende persönliche Erklärung ab:

 

„Herr Rees, Sie haben heute mehrfach das Wort „undemokratisch“ benutzt, um uns vorzuwerfen, dass wir genau so handeln. Ich fühle mich dadurch sehr betroffen, weil es zum Inhalt von Demokratie gehört, dass Beschlüsse mit Mehrheit gefasst werden. Damit ist zwangsläufig verbunden, dass es Minderheiten gibt, die dann unterlegen sind. Das hat nichts Undemokratisches an sich, sondern ist ein Zeichen von gelebter Demokratie. Ebenfalls ist es ein Zeichen von gelebter Demokratie, solche Beschlüsse auch anzuerkennen. Wenn Sie mir vorwerfen, dass ich die Geschäftsordnung beuge, dann bitte ich Sie, in dieser noch einmal genau nachzusehen. In § 12 Abs. 5 ist vermerkt, dass einem Ratsmitglied das Wort zu demselben Punkt nicht mehr als zweimal erteilt werden soll. Ich habe mich heute zu einem Tagesordnungspunkt zweimal gemeldet und damit die Möglichkeiten der Geschäftsordnung in Anspruch genommen. Meine Redezeit hatte ich vorher nicht ausgeschöpft. Auch mir kann eine Ausschöpfung der Redezeit durchaus einmal passieren. Dann lasse ich mich gerne von der Verwaltung eines Besseren belehren.“