Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für folgende Verkehrsflächen:
- Meckhofer Feld (vom Kreisverkehr Berliner Straße bis „Zentralplatz“),
- Meckhofer Feld (Stichstr. Nr. 1-19),
- Unter dem Schildchen,
- Am Lindenfeld,
- Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr. 2-16),
- Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr. 18-28),
- Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr. 30-40),
- Nördlicher Weg von Am Lindenfeld zur Grünanlage,
- Verbindungsweg Am Lindenfeld zu Unter dem Schildchen,
- Verbindungsweg von Unter dem Schildchen zu Meckhofer Feld,
- Verbindungsweg von Meckhofer Feld zu den Bushaltestellen,
- Schulweg von Unter dem Schildchen zum Bohofsweg.
Der Hauptzug der Straße Meckhofer Feld (Ziffer 1) wird als
Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße, die Ziffern 2-7 als Gemeindestraßen/Anliegerwege gemäß
§ 3 Absatz 4 eingestuft. Die Ziffern 8-12 werden als Gemeindewege beschränkt
auf den Fußgängerweg gewidmet. Auf dem Schulweg (Ziffer 12) wird zudem der
Radfahrverkehr erlaubt.
- einstimmig -