Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für folgende Verkehrsflächen:

 

  1. Meckhofer Feld (vom Kreisverkehr Berliner Straße bis „Zentralplatz“),
  2. Meckhofer Feld (Stichstr. Nr. 1-19),
  3. Unter dem Schildchen,
  4. Am Lindenfeld,
  5. Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr. 2-16),
  6. Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr. 18-28),
  7. Am Lindenfeld (Stichstr. zu Nr. 30-40),
  8. Nördlicher Weg von Am Lindenfeld zur Grünanlage,
  9. Verbindungsweg Am Lindenfeld zu Unter dem Schildchen,
  10.  Verbindungsweg von Unter dem Schildchen zu Meckhofer Feld,
  11.  Verbindungsweg von Meckhofer Feld zu den Bushaltestellen,
  12. Schulweg von Unter dem Schildchen zum Bohofsweg.

 

Der Hauptzug der Straße Meckhofer Feld (Ziffer 1) wird als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße, die Ziffern 2-7 als Gemeindestraßen/Anliegerwege gemäß § 3 Absatz 4 eingestuft. Die Ziffern 8-12 werden als Gemeindewege beschränkt auf den Fußgängerweg gewidmet. Auf dem Schulweg (Ziffer 12) wird zudem der Radfahrverkehr erlaubt.


- einstimmig -