Sitzung: 22.11.2021 Bez. I/008/2021
Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest und erläutert zudem die Besonderheiten dieser Sitzung
aufgrund der Corona-Pandemie.
Den Bürgerantragstellern Herrn Grams (Tagesordnungspunkt 4, Bürgerantrag Nr. 2021/1125 „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“) und Frau Werner (Tagesordnungspunkt 14.2, Bürgerantrag Nr. 2021/1168 „Überarbeitung der Leverkusener Nachhaltigkeitsstrategie“ und Tagesordnungspunkt 17.5, Bürgerantrag Nr. 2021/1167 „Moratorium für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen) wird auf Antrag einstimmig Rederecht gewährt.
Auf Antrag von Herrn Haacke (SPD) werden die Tagesordnungspunkte 30 (Vorlage Nr. 2021/1124 „Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses durch digitale Ampelsteuerung“) und Tagesordnungspunkt 31 (Vorlage Nr. 2021/1115 „Straßeninstandsetzungskonzept 2022“) einstimmig in die noch einzuladende Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 06.12.2021 vertagt. Außerdem wird der Tagesordnungspunkt 18 (Antrag Nr. 2021/0451 der Fraktionen SPD und CDU in der Bezirksvertretung I vom 17.02.2021 „Errichtung von Sitzmöglichkeiten sowie Spielmöglichkeiten für Kinder in der Wiesdorfer Fußgängerzone“) auf Antrag von Herrn Haacke (SPD) einstimmig solange vertagt, bis die von der Verwaltung vorgesehene Konzeption zur Gestaltung des öffentlichen Raumes inklusive Beleuchtungskonzept im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Wiesdorf vorliegt.
Die vorliegende Arbeitstagesordnung wird mit diesen Änderungen somit einstimmig beschlossen.
Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) moniert, dass die Baustelle zur Instandsetzung der Elbestraße in Rheindorf zu Unmut bei der Bevölkerung geführt hat. Insbesondere stellt sich die Frage, warum die Sanierung zwingend in Vollsperrung mit weiten Umwegfahrten für die Anwohnerinnen und Anwohner erfolgen musste. Frau Laurenz (36) erklärt, dass sich eine einseitige Baumaßnahme bzw. einseitige Sperrung der Elbestraße auf die Verlängerung der Gesamtbauzeit ausgewirkt hätte und wegen der einzuhaltenden Arbeitsschutzrichtlinien nicht realisierbar gewesen wäre. Seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I wird der Wunsch geäußert, diese Aussagen und die weitere Begründung tiefergehend mit Straßen.NRW zu thematisieren und von dort eine Stellungnahme einzuholen. Dies sagt die Verwaltung zu.
Redaktioneller Hinweis:
Seitens Straßen.NRW wird folgende Stellungnahme abgegeben:
„Dem Landesbetrieb
ist bewusst, dass die dringend erforderliche Sanierungsmaßnahme Betroffenheiten
bei den Bürgern auslöst. Diese wurden im Vorfeld mit der Stadt Leverkusen
mehrfach besprochen. Des Weiteren gab es Abstimmungen mit der Polizei, der
Feuerwehr sowie der Wupsi u.a. in einer großen Verkehrsbesprechung Ende Juli
diesen Jahres im Leverkusener Rathaus. In Ergänzung fanden Ortstermine mit
Vertretern der o.g. Behörden statt. In den Abstimmungen wurde geprüft, ob
Alternativen zu einer Vollsperrung sowie zu der ausgewiesenen Umleitung möglich
sind. Leider ist hier keine Alternative möglich, daher wurde sich auf die
aktuelle Verkehrsführung geeinigt.
Bei der
Deckensanierung L 108 Leverkusen-Rheindorf ist eine Vollsperrung zwingend
notwendig, da die erforderliche Fahrbahnbreite für eine halbseitige Sperrung
gemäß den ASR A5.2 mindestens 8,5 m beträgt. Mit den vorhandenen
Fahrbahnbreiten von überwiegend zwischen 7,5 bis 8,0 m auf der Elbestraße
konnten die Anforderungen der ASR nicht eingehalten und der Schutz von
Beschäftigten auf der Baustelle vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr
nicht gewährleistet werden.
Des Weiteren hat
die Vollsperrung die folgenden Vorteile, die der Landesbetrieb bei der
Überprüfung und Auswahl der Verkehrsführung mit berücksichtigt:
·
Bessere
Bauqualität
·
Weniger
Anschlüsse und Fugen
·
Kürzere
Bauzeiten
·
Kostengünstigeres
Bauen
Wir bemühen uns,
die Verkehrseinschränkungen für Anlieger auf ein Minimum zu reduzieren. Aus
diesem Grund wurde eine Vielzahl an Faktoren, wie die Etablierung eines
Shuttlebusses für den ÖPNV oder die Verlegung eines großen Teils der Maßnahme
in die Herbstferien, berücksichtigt.
Uns ist bewusst, dass auch bei Ihnen Bürgerbeschwerden über die in Rede stehende Maßnahme eingegangen sind.“