Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest und erläutert zudem die Besonderheiten dieser Sitzung

aufgrund der Corona-Pandemie.

 

Den Bürgerantragstellern Herrn Grams (Tagesordnungspunkt 4, Bürgerantrag Nr. 2021/1125 „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“) und Frau Werner (Tagesordnungspunkt 14.2, Bürgerantrag Nr. 2021/1168 „Überarbeitung der Leverkusener Nachhaltigkeitsstrategie“ und Tagesordnungspunkt 17.5, Bürgerantrag Nr. 2021/1167 „Moratorium für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen) wird auf Antrag einstimmig Rederecht gewährt.

 

Auf Antrag von Herrn Haacke (SPD) werden die Tagesordnungspunkte 30 (Vorlage Nr. 2021/1124 „Programm zur Verbesserung des Verkehrsflusses durch digitale Ampelsteuerung“) und Tagesordnungspunkt 31 (Vorlage Nr. 2021/1115 „Straßeninstandsetzungskonzept 2022“) einstimmig in die noch einzuladende Sondersitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 06.12.2021 vertagt. Außerdem wird der Tagesordnungspunkt 18 (Antrag Nr. 2021/0451 der Fraktionen SPD und CDU in der Bezirksvertretung I vom 17.02.2021 „Errichtung von Sitzmöglichkeiten sowie Spielmöglichkeiten für Kinder in der Wiesdorfer Fußgängerzone“) auf Antrag von Herrn Haacke (SPD) einstimmig solange vertagt, bis die von der Verwaltung vorgesehene Konzeption zur Gestaltung des öffentlichen Raumes inklusive Beleuchtungskonzept im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Wiesdorf vorliegt.

 

Die vorliegende Arbeitstagesordnung wird mit diesen Änderungen somit einstimmig beschlossen.

 

Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) moniert, dass die Baustelle zur Instandsetzung der Elbestraße in Rheindorf zu Unmut bei der Bevölkerung geführt hat. Insbesondere stellt sich die Frage, warum die Sanierung zwingend in Vollsperrung mit weiten Umwegfahrten für die Anwohnerinnen und Anwohner erfolgen musste. Frau Laurenz (36) erklärt, dass sich eine einseitige Baumaßnahme bzw. einseitige Sperrung der Elbestraße auf die Verlängerung der Gesamtbauzeit ausgewirkt hätte und wegen der einzuhaltenden Arbeitsschutzrichtlinien nicht realisierbar gewesen wäre. Seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I wird der Wunsch geäußert, diese Aussagen und die weitere Begründung tiefergehend mit Straßen.NRW zu thematisieren und von dort eine Stellungnahme einzuholen. Dies sagt die Verwaltung zu.

 

Redaktioneller Hinweis:

 

Seitens Straßen.NRW wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Dem Landesbetrieb ist bewusst, dass die dringend erforderliche Sanierungsmaßnahme Betroffenheiten bei den Bürgern auslöst. Diese wurden im Vorfeld mit der Stadt Leverkusen mehrfach besprochen. Des Weiteren gab es Abstimmungen mit der Polizei, der Feuerwehr sowie der Wupsi u.a. in einer großen Verkehrsbesprechung Ende Juli diesen Jahres im Leverkusener Rathaus. In Ergänzung fanden Ortstermine mit Vertretern der o.g. Behörden statt. In den Abstimmungen wurde geprüft, ob Alternativen zu einer Vollsperrung sowie zu der ausgewiesenen Umleitung möglich sind. Leider ist hier keine Alternative möglich, daher wurde sich auf die aktuelle Verkehrsführung geeinigt.

 

Bei der Deckensanierung L 108 Leverkusen-Rheindorf ist eine Vollsperrung zwingend notwendig, da die erforderliche Fahrbahnbreite für eine halbseitige Sperrung gemäß den ASR A5.2 mindestens 8,5 m beträgt. Mit den vorhandenen Fahrbahnbreiten von überwiegend zwischen 7,5 bis 8,0 m auf der Elbestraße konnten die Anforderungen der ASR nicht eingehalten und der Schutz von Beschäftigten auf der Baustelle vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr nicht gewährleistet werden.

 

Des Weiteren hat die Vollsperrung die folgenden Vorteile, die der Landesbetrieb bei der Überprüfung und Auswahl der Verkehrsführung mit berücksichtigt:

 

·         Bessere Bauqualität

·         Weniger Anschlüsse und Fugen

·         Kürzere Bauzeiten

·         Kostengünstigeres Bauen

 

Wir bemühen uns, die Verkehrseinschränkungen für Anlieger auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund wurde eine Vielzahl an Faktoren, wie die Etablierung eines Shuttlebusses für den ÖPNV oder die Verlegung eines großen Teils der Maßnahme in die Herbstferien, berücksichtigt.

 

Uns ist bewusst, dass auch bei Ihnen Bürgerbeschwerden über die in Rede stehende Maßnahme eingegangen sind.“