Beschluss: erledigt

Die Tagesordnungspunkte 18.1 (Antrag Nr. 2021/1120) und 18.2 (Antrag Nr. 2021/1136) werden gemeinsam beraten.

 

Frau Weber (01) trägt vorab mündlich die Stellungnahmen der Verwaltung vor:

 

„Zu Antrag Nr. 2021/1136

 

Die ehemalige Stadthalle befindet sich in Privateigentum und liegt weder in einem Sanierungsgebiet oder in einem Gebiet, für die eine sonstige Satzung nach Baugesetzbuch (BauGB) wie z.B. ein Bebauungsplan existiert. Für den Bereich ist auch keine Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen.

Sie befindet sich auch nicht im Bereich des StEK Opladen. Insofern gibt es keine formellen oder informellen Planungen, die den Eigentümer zu etwas verpflichten oder den Fachbereich 61 (Stadtplanung) veranlassen, hier tätig zu werden.

 

Zu Antrag Nr. 2021/1120

 

Bei dem Gebäude handelt es sich im vorderen Teil um die seit 1987 unter Denkmalschutz stehende, ehemalige „Weskott’sche Villa“ aus dem Jahre 1912, die derzeit als Hotel genutzt wird. Der nach Nordwesten gerichtete, weitere Gebäudeteil wurde ca. 1930 errichtet und seit 2007 als Gastronomiebetrieb in der Stadthalle genutzt. Für diesen Gebäudeteil wurde im Jahr 2016 zuletzt eine Baugenehmigung für eine Nutzung als asiatisches Restaurant mit zwei Konferenzräumen und einer Karaoke-Bar im Kellergeschoss erteilt.

 

Schon vor dem Hochwasser im Juli, war eine Kontaktaufnahme zu den chinesischen Eigentümern leider erfolglos. Aus diesem Grund konnte bisher auch keine Innenbesichtigung durchgeführt werden, bei der eine Gesamtaufnahme des Zustands des Gebäudes, insbesondere im Hinblick auf die Hochwasserkatastrophe, hätte stattfinden können. Darüber hinaus ist der Keller der Villa Westkott von außen nicht einsichtig, sodass über einen möglichen Wasserschaden derzeit keine Auskunft erteilt werden kann.

 

Eine Opladener Rechtsanwaltskanzlei, die bisher immer als Vertreterin bzw. Kontaktstelle zu den Eigentümern fungiert hat, versucht ebenfalls seit Wochen neue Kontakte herzustellen.

 

Die Bauaufsicht wird sobald wie möglich eine Innenbesichtigung durchführen und prüft derzeit, ob ordnungsbehördlicher Handlungsbedarf besteht. Äußerliche Schäden, die sofortigen Handlungsbedarf erfordern würden, sind nicht ersichtlich.

 

Der zuständige Denkmalpfleger hat am 17.11.2021 eine erneute Ortsbesichtigung vorgenommen. Leider wurde ihm trotz mehrfacher Klingel- und Klopfversuche von anwesenden Bauarbeitern nicht geöffnet. Nach Angabe einer Nachbarin sind sowohl die Villa Weskott als auch die Stadthalle mittlerweile wasserfrei. Es finden auch täglich Rückbauarbeiten nach Angabe der Nachbarin statt. Die chinesischen Eigentümer sind allerdings sehr selten vor Ort sichtbar, so die Nachbarin. Zuletzt war dies vor ca. einem Monat der Fall.

Die Verwaltung ist natürlich weiterhin bemüht, den Kontakt zur Eigentümerfamilie aufzunehmen und hat dies auch aktuell wieder schriftlich versucht. Sobald hier neuere Informationen vorliegen, wird die Verwaltung über z.d.A.: Rat berichten.“

 

Rh. Pott (OP) erklärt den Antrag Nr. 2021/1120 aufgrund der Ausführungen der Verwaltung für erledigt.

 

Herr Itzwerth (CDU) erklärt den Antrag Nr. 2021/1136 ebenfalls für erledigt.