Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausfahrt aus dem Zündhütchenweg auf die Bismarckstraße nur noch in Fahrtrichtung des Kreisverkehrs (rechts) zu ermöglichen. Dafür wird das Verkehrszeichen 209 (Rechtspfeil) unter dem „Vorfahrt gewähren“-Schild angebracht.


- einstimmig -