Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage zur Vorlage beigefügten Wirtschaftsplan 2022 nach Maßgabe der Begründung der Vorlage zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2022 einen Betrag in Höhe von maximal 1.000.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2022 vorliegt.


dafür:         39  (OB, 12 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 parteilos)

dagegen:     4  (3 BÜRGERLISTE, 1 Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           3  (2 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)