Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WfL zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.

 

3. Soweit eventuelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.


dafür:         40  (OB, 12 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)

Enth.:           7  (3 BÜRGERLISTE, 2 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)