Beschluss:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WfL zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.
3. Soweit eventuelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.
dafür: 40 (OB, 12 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 parteilos)
Enth.: 7 (3 BÜRGERLISTE, 2 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)