Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Greger (01) verweist auf die bereits in 2015 erfolgte Prüfung des Anliegens. Damals hat die Verwaltung berichtet, dass sich der Friedhofsparkplatz im Eigentum der Kirchengemeinde befindet und auch die Sackgasse gegenüber dem Friedhof, die zum Wasserwerk führt, eine Privatstraße ist, sodass dort keine öffentlichen Stellplätze angelegt werden können. Das Flurstück neben dem Friedhofsparkplatz befindet sich ebenfalls nicht in städtischem Eigentum. Auf der Hitdorfer Straße lassen sich in unmittelbarer Nähe des Friedhofs keine Parkplätze generieren.

 

Herr Liese (AfD) regt an, den Friedhofsparkplatz mit „Nur Friedhofsbesucherinnen und -besucher“ zu beschildern, damit der Bereich nicht anderweitig beparkt wird.

 

Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet die Verwaltung, auf den Eigentümer der Privatstraße zuzugehen und zu klären, ob dort Parkflächen ausgewiesen werden können, die temporär durch die Friedhofsbesucherinnen und -besucher genutzt werden können.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) und Herr Schmitz (BÜRGERLISTE) bitten um eine erneute Prüfung, ob die Kirchengemeinde weitere Parkplätze einrichten kann und ändern ihren Antrag Nr. 2022/1273 in diesem Sinne mit der Ergänzung von Herrn Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ab.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt über den Antrag Nr. 2022/1273 in der geänderten Form abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem Parkplatz des Friedhofs an der Hitdorfer Straße weitere Parkflächen eingerichtet werden können. Hierzu möge die Verwaltung auf die katholische Kirchengemeinde als Eigentümerin der Flächen zugehen.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung des Weiteren, mit dem Eigentümer der Privatstraße zum Wasserwerk mit dem Ziel Kontakt aufzunehmen, dort Parkflächen auszuweisen, die temporär durch die Friedhofsbesucherinnen und -besucher genutzt werden können.

 


dafür:           6  (1 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE, 1 FDP)

dagegen:     3  (2 CDU, 1 AfD)

Enth.:           2  (SPD)