Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bittet die Verwaltung bezüglich der Anfrage ihrer Fraktion zur „Brandruine Alt Schlebusch“ vom 25.11.2021 zur zwischenzeitlich im Vorgriff auf die nächste Ausgabe von z.d.A.: Rat veröffentlichen Stellungnahme um Präzisierung bei der Beantwortung der Fragen 3 und 4.

 

„3. Wurde seitens des Eigentümers bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage für den Neubau eingereicht?

4. Gibt es einen regelmäßigen Kontakt zwischen Ihnen und dem Eigentümer?“

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) führt hierzu wie folgt aus:

Entgegen der Frage, inwieweit Kontakt zwischen dem Oberbürgermeister und dem Eigentümer bestanden hat, hat die Verwaltung von den Kontakten zwischen dem Fachbereich Bauaufsicht und dem Eigentümer berichtet. Es ist hier dem Engagement des Oberbürgermeisters zu verdanken, dass inzwischen im Wege der Ersatzvornahme durch die Stadt die Brandruine beseitigt wurde. Es ist jedoch nach wie vor ein Ärgernis und nicht ganz vollständig erledigt. Der Eigentümer hat zudem inzwischen eine Baugenehmigung für einen Neubau, die er jedes Jahr verlängert.

Daher bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um folgende weitere Auskünfte:

Gibt es ein Zeitfenster, bei dem die Stadt damit rechnen kann, dass das Grundstück wieder bebaut wird?

Gibt es bei einer erneuten Verlängerung die Möglichkeit, eine Bauverpflichtung in Verhandlungen nachträglich einzuführen oder ist dies auch bereits in den Gesprächen zwischen OB und Eigentümer erfolgt? Welche Absprachen hat es zwischen dem OB und dem Eigentümer zu einem Neubau gegeben?

Als Gegenfrage des Eigentümers gab es ein Grundstück in Bürrig. Gibt es hierzu inzwischen eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag für dieses Grundstück?

 

Rh. Schönberger (CDU) sagt Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Beantwortung der Fragen über z.d.A.: Rat zu.