Beschluss:
1. Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Wiederaufbauplan, welcher als Grundlage für
den Zuwendungsantrag für Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum
Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
dient, zur Kenntnis.
2. Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt, auf Grundlage des vorliegenden Wiederaufbauplans
einen Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
3. Der
Wiederaufbauplan weist die bisher ermittelten Schäden in einer Gesamtsumme von
68.193.413 € aus. Hiervon sind Kosten in Höhe von 62.482.237 € bis zu 100
% förderfähig.
- einstimmig -