Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den Wiederaufbauplan, welcher als Grundlage für den Zuwendungsantrag für Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 dient, zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, auf Grundlage des vorliegenden Wiederaufbauplans einen Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

3.    Der Wiederaufbauplan weist die bisher ermittelten Schäden in einer Gesamtsumme von 68.193.413 € aus. Hiervon sind Kosten in Höhe von 62.482.237 € bis zu 100 % förderfähig.


- einstimmig -