Frau Lajos, TBL, erläutert anhand einer Präsentation das Vorhaben. Die Ausführungsplanung und alle damit verbundenen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Belange werden durch die Stadt Leichlingen bzw. den Rheinisch-Bergischen-Kreis federführend bearbeitet; die UNB wird zu gegebener Zeit beteiligt.

 

Der Beirat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis.

 

Frau Höller informiert, dass die Wasserfledermaus das Quartier nutzt und fragt, ob dies bei der Maßnahme berücksichtigt werde. Frau Lajos informiert, dass die Zuständigkeit für den landespflegerischen Begleitplan bei der Stadt Leichlingen liege.