Die UNB war im Bauantragsverfahren beteiligt. Der betroffene Bereich befindet sich im Außenbereich außerhalb von Schutzgebieten. Der Eingriff in Natur und Landschaft, der durch die Maßnahme entsteht, wird entsprechend der Vorgaben des BNatSchG kompensiert (plus Ersatzgeld nach dem LNatSchG); das Vorhaben ist aus naturschutzrechtlicher Sicht zulässig. Eine Artenschutzprüfung wurde durchgeführt.

 

Frau Dantz weist darauf hin, dass der Naturschutzbeirat formal nicht zu beteiligen wäre. Der folgende Vortrag erfolge als reine Information aufgrund des großen Medien-/Bürgerinteresses.

 

Herr Harksel, Dt. Telekom, erläutert anhand einer Präsentation die Maßnahme.

 

Die Maßnahme wird vom Beirat zur Kenntnis genommen und anschließend kontrovers diskutiert.

 

So werden zum Beispiel Fragen nach

-       den Gründen für die Aufgabe der bisherigen Standorte

-       den Sicherheitsabständen/Strahlungsrisiken

-       der Gefährdung von Vögeln

-       der (fehlenden) Information der Anwohner

gestellt und von Herrn Harksel beantwortet.