1.  Befreiung gem. § 67 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG für die Erweiterung des Tierheims um Praxisräume und zwei Appartements

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit hat Herr Dr. Denecke der Maßnahme bereits im Vorfeld der Sitzung zugestimmt und informiert darüber den Beirat.

 

Herr Rees erkundigt sich, ob eine Dachbegrünung vorgesehen sei und wie das Regenwasser abgeleitet werden soll. Herr Dr. Denecke informiert, dass die statischen Voraussetzungen für eine Dachbegrünung nicht geprüft wurden und dies auch sehr aufwendig wäre.

Über die Ableitung des Regenwassers hat die UNB keine Information. Frau Golbert sagt zu, darüber über das Protokoll zu berichten.

Hinweis zum Protokoll: Frau Golbert ist zurzeit erkrankt, so dass die Information zur Entwässerung im nächsten Beirat erfolgen wird.

 

2.  Befreiungen gem. § 67 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG zum Ersatzneubau von zwei EVL-Trafostationen nach dem Hochwasserereignis

 

Auch hier hat Herr Dr. Denecke aufgrund der Eilbedürftigkeit den Maßnahmen bereits im Vorfeld der Sitzung zugestimmt und informiert darüber den Beirat.

 

Durch das Hochwasserereignis wurden die bisherigen Trafostationen überflutet und die Stromversorgung wäre dadurch im Notfall nicht mehr gewährleistet. Eine Artenschutzprüfung ergab, dass die neuen Standorte unbedenklich seien.

 

3.  Aufnahme der Wupperschleife als Naturwaldzelle in den Landschaftsplan der Stadt Leverkusen

 

Der Antrag der Offenland Stiftung wurde zwischenzeitlich von der UNB an die Stadtplanung weitergeleitet.

Auf Bitten von Herrn Schulz und zur näheren Information zum Inhalt des Antrages wird dieser dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Kelter fragt nach, wie man die Hunde aus dem Gebiet raushalten wird. Herr Dr. Eilmus informiert, dass ein Zugang auf den offiziellen Wegen selbstverständlich auch mit angeleinten Hunden möglich ist. Die sog. „wilden Wege“ sollen mit Benjeshecken eingegrenzt werden. Die Anzahl der vorhandenen Wege sei durchaus ausreichend und es soll versucht werden, durch Aufklärung zu überzeugen.